Familienseiten
Es steht Ihnen Frau Angelika Otte für familienspezifische Anliegen zur Verfügung. Anregungen und Tipps nimmt sie gerne entgegen:
Frau Angelika Otte Amt für Ordnung & Soziales Gleichstellungsbeauftragte Lange Straße 9 D-32369 Rahden |
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Der Bürgermeister und Frau Otte als Familienbeauftragte begrüßen alle neugeborenen Babys in Rahden. Gestrickte Söckchen sollen für einen guten und behüteten Start ins Leben sorgen.
Antworten auf sicher viele Fragen gibt ein Ordner mit Elternbriefen, der entweder Ihnen als Eltern bereits vorliegt oder auch im Rathaus bei Frau Otte erhältlich ist. Bei der Suche nach einer qualifizierten Betreuung für Ihr Kind kann ebenfalls geholfen werden. Ausgebildete Babysitter gibt es in ganz Rahden und sind in einer Datei erfasst, die fortlaufend fortgeführt wird.
Alles Gute für Sie und Ihr Kind!
Wenn Sie mögen, schicken Sie ein Foto Ihres neugeborenen Kindes an Frau Angelika Otte, damit es hier veröffentlicht wird. Nur Einsendungen mit Namensangabe und Geburtsdatum können berücksichtigt werden.
Babysitterliste
Die aktuelle Babysitterliste mit Informationsmaterial können Sie bei mir kostenlos erhalten.
Tagesmütter
Informationen zu Tagesmüttern erhalten Sie über das Kreisjugendamt in Minden. Sprechen Sie mich einfach an.
Angebote für Jungen und Mädchen
Jährliche Selbstbehauptungskurse für Kinder in Rahden. Informationen erhältlich im Rathaus Zimmer 1 0 23.
Land erhöht "Begrüßungsgeld bei Mehrlingsgeburten"
Das "Begrüßungsgeld“ des Landes für Mehrlingsgeburten wurde erhöht. Danach gilt ab 1.März 2009 für Drillingsgeburten aufwärts folgende Neuregelung: Ab Drillingsgeburten zahlt das Land pro Kind 1.000 Euro. Bei Drillingen beträgt das „Begrüßungsgeld“ demnach 3.000 Euro, bei Vierlingen 4.000 Euro. Das „Begrüßungsgeld“ dient als einmalige Hilfe für die erheblichen Mehraufwendungen, die Eltern nach einer Mehrlingsgeburt tragen müssen. Die Entscheidung soll zudem dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern weiter zu verbessern.
Nach der bisherigen Regelung zahlte das Land 75,00 Euro bei Drillingsgeburten pro Kind und 125,00 Euro pro Kind bei Vierlings- und weiteren Mehrlingsgeburten. Anträge für das „Begrüßungsgeld für Mehrlingsgeburten“ können bei der Stadt Rahden gestellt werden.
Bei der Formulierung eines Antrages bin ich Ihnen gerne behilflich. Ihren Antrag gebe ich dann an die Staatskanzlei weiter.
Hier finden Sie weitere Tipps für Familien mit Mehrlingen.
Statistik über Mehrlingsgeburten in Nordrhein-Westfalen:
Statistik über Mehrlingsgeburten in Rahden:
Drillinge Rahden
Endlich zu Hause. Nach einem etwas schwierigen Start ins Leben konnten nun die drei jungen Neubürger in Rahden Wehe begrüßt werden. Ein Glückwunsch- und Begrüßungsschreiben des Ministerpräsidenten NRW sowie das Begrüßungsgeld in Höhe von 3.000,-- € konnten die Eltern Pamela und Andreas Heckert für ihren Nachwuchs Bosse, Lasse und Ole durch den Bürgermeister entgegen nehmen.
Lokale Bündnisse für Familie
Hier geht es zu der Seite "Lokale Bündnisse für Familie" vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de
Aktion Mensch
Hier geht es zu der Plattform der Aktion "Mensch". Diese Plattform ist für Familien, Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und die sie betreuenden Stellen: www.familienratgeber.de.
Der Familienratgeber verfügt über ein umfangreiches redaktionelles Angebot mit einführenden Informationen zu allen Lebenslagen für von Behinderungen betroffene Familien und bietet Foren, in denen sich Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und andere Interessierte über ihre Erfahrungen und aktuellen Probleme austauschen können.
Das Kernstück des Familienratgebers ist eine Adressdatenbank mit derzeit 22.000 Adressen und Anlaufstellen, die konkrete Beratung und Hilfe für Familien und Menschen mit Behinderungen bieten können. Somit ist der Familienratgeber eine sehr wichtige erste Anlaufstelle für von Behinderungen betroffene Familien.
Studium?
Unter www.uni-vergleich.de finden Sie ein Portal, das zielgerichtet über entsprechende Studiengänge, deren Studienverläufe und weitere Datenbanken mit Hochschulen informieren.
Beratungsstelle für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung
Diese Beratungsstelle ist eine gesetzlich anerkannte Einrichtung gemäß § 9 SchKG. Die Beratungsgespräche sind kostenlos und werden auf Wunsch bescheinigt. Alle Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle unterliegen der Schweigepflicht.
Offene Sprechzeiten:
Interessieren Sie sich für den Informationsflyer? Dann klicken Sie hier: Beratungsstelle AWO [PDF: 853 KB]
Weitere Informationen unter: www.awo-minden.de