Stadt Rahden

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Entgeltordnung für den Bahnhof Rahden


Für die Nutzung von Räumen und Leistungen des Bahnhofs Rahden gelten folgende Tarife und Bedingungen:

1.  Entgelte für die Nutzung von Räumen

1.1 Für Sitzungen, Lehrgänge, Versammlungen, Empfänge oder ähnliche  Veranstaltungen werden folgende Tarife erhoben:

Veranstaltungsraum bis Trennwand             85 m²   40,00 €
Veranstaltungsraum komplett ohne Bühne 140 m²   70,00 €
Veranstaltungsraum komplett inkl. Bühne  180 m²   90,00 €

1.2 Für Veranstaltungen kultureller oder sonstiger Art, bei denen ein Eintrittsgeld  erhoben wird, gelten folgende Tarife:

Veranstaltungsraum bis Trennwand             85 m²   80,00 €
Veranstaltungsraum komplett ohne Bühne 140 m² 140,00 €
Veranstaltungsraum komplett inkl. Bühne  180 m² 180,00 €

1.3 Für Veranstaltungen kultureller oder sonstiger Art, bei denen kein Eintrittsgeld  erhoben wird, gelten folgende Tarife:

Veranstaltungsraum bis Trennwand             85 m²   60,00 €
Veranstaltungsraum komplett ohne Bühne 140 m² 105,00 €
Veranstaltungsraum komplett inkl. Bühne  180 m² 135,00 €
       
1.4 Zusätzlich zu den Tarifen bei Veranstaltungen nach Ziffer 1.2 und 1.3 wird eine Pauschale für Nebenkosten (Heizung, Strom) in Höhe von 20,00 € erhoben. Die Nutzung des Foyers für Empfänge ist in den Tarifen inbegriffen.

1.5 Für die Benutzung der Küche wird eine Pauschale in Höhe von 20,00 € erhoben.

1.6 Das Trauzimmer im Bahnhof Rahden kann anlässlich einer Eheschließung 1 Stunde gebührenfrei genutzt werde. In diesem Tarif ist die Nutzung des Foyers für anschließende Empfänge für die Dauer von bis zu einer Stunde enthalten.

1.7 Die Tarife gelten für eine Nutzungsdauer von bis zu 5 Stunden. Für jede weitere angefangene Stunde wird bei Veranstaltungen nach Ziffer 1.1 ein Entgelt in Höhe von 10,00 €, bei Veranstaltungen nach Ziffer 1.2 und 1.3 in Höhe von 20,00 € erhoben.

1.8 Für regelmäßige Nutzer des Veranstaltungsraumes erfolgt eine Ermäßigung in Höhe von 50 vom Hundert des Tarifes zu Ziffer 1.1.

1.9 Die Vereinbarung von besonderen Tarifen für Veranstaltungen mit überdurchschnittlich intensiver Beanspruchung von Gebäude und Inventar bleibt vorbehalten.
 
1.10 In den vorstehend aufgelisteten Tarifen ist die Ausstattung der Räume mit der vorhandenen Bestuhlung enthalten.

2. Reinigung

2.1 In den Tarifen zu Ziffer 1 ist die Reinigung der Räume im Rahmen der  laufenden Unterhaltungsreinigung inkl. Sanitäranlagen enthalten.

2.2 Sollte nach einer Veranstaltung eine Sonderreinigung erforderlich sein, wird  diese zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.

3. Reservierung und Bezahlung

3.1 Die Reservierung der Räume erfolgt ausschließlich über die Stadt Rahden.

3.2 Die Entgelte für die Nutzung des Bahnhofs Rahden sind an die Stadt Rahden  zu zahlen.

4. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Rahden, den 08. Juli 2010

Entgeltverordnung

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