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Bebauungspläne

Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellung des Flächennutzungsplanes und regelt die bauliche und sonstige Nutzbarkeit von Grundstücken innerhalb eines räumlich abgegrenzten Teiles des Gemeindegebietes. Er besteht aus einer Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und einer Begründung. Inhaltlich trifft er als Ortssatzung detaillierte Festsetzungen zu Art (Wohnen, Gewerbe) und Maß (Höhe, Geschossigkeit) der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Flächen auf den Grundstücken, zur Bauweise und zur Erschließung (Verkehr, Ver- und Entsorgung).

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ist nach § 30 Baugsetzbuch (BauGB) ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Ob Ihr Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt und welche Festsetzungen dieser erhält, erfahren Sie im Bauamt der Stadt Rahden. Auf Anfrage wird Ihnen ein Auszug aus dem Bebauungsplan kostenlos zugesandt.

Frau Claudia Kunter
Bauamt
Lange Straße 9
D-32369 Rahden
Telefon
 : 
05771 73-64
Fax
 : 
05771 73-62
E-Mail
 : 
Internet
 : 
Raum (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr)
 : 
Zimmer 1 1 07
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E-Mail per Kontaktformular versenden
Frau Annika Langhorst
Bauamt
Lange Straße 9
D-32369 Rahden
Telefon
 : 
05771 73-41
Fax
 : 
05771 73-62
E-Mail
 : 
Internet
 : 
Raum
 : 
Zimmer 1 1 07
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Download: Tipps für Bauwillige [PDF: 279 KB]

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