Zuständige Behörde:
Stadt Rahden
Lange Straße 9
32369 Rahden
Telefon:
05771 73-0
Fax:
05771 73-60
E-Mail:
Internet:
Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn
- Sie ins Ausland ziehen
- Sie hier nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind und diesen Nebenwohnsitz aufgeben möchten.
In allen anderen Fällen, ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.
Personalausweis oder Reisepass