Stadt Rahden

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Abmeldungen Wohnsitz


Zuständige Behörde:
Stadt Rahden
Lange Straße 9
32369 Rahden

Telefon:
05771 73-0

Fax:
05771 73-60

E-Mail:

Internet:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn

  • Sie ins Ausland ziehen
  • Sie hier nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind und diesen Nebenwohnsitz aufgeben möchten.

In allen anderen Fällen, ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.


Notwendige Unterlagen

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