Aufgrund der weiterhin relativ hohen Fallzahlen und den damit verbunden Fragen, hat die Stadt Rahden eine Hotline für Bürger*innen eingerichtet. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 05771 - 7366.
Bevor Sie diese Nummer wählen, lesen Sie bitte die Antworten auf häufig gestellte Fragen des Kreises Minden-Lübbecke.
Vielleicht wird Ihr Anliegen dort schon beantwortet.
Das Telefon ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 16 Uhr besetzt.
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Im Moment stehen nur begrenzt Impftermine zur Verfügung. Das kann sich allerdings täglich ändern.
Die Stadt Rahden möchte möglichst allen impfberechtigten Rahdener Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, das Impfangebot des Kreises anzunehmen. Deshalb bietet sie in Zusammenarbeit mit der Nachbarschaftshilfe (Zusammenschluss der Stadt Rahden, des Präventionsrates und des Projektes „Miteinander und nicht allein“) Personen, die keine Unterstützung durch Familie, Freunde oder Nachbarn bekommen können, Hilfe an.
Alle Infos finden Sie HIER!
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Übersicht
Stand 22.02.2021
Stand 15.02.2021
Stand 25.01.2021
Stand 13.01.2021
Wichtige Dokumente zum Thema Coronavirus
Fallzahlen für den Kreis Minden-Lübbecke: COVID-19-Dashboard
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Mit dem heutigen Datum tritt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft. Zusätzlich gilt eine aktualisierte Coronabetreuungsverordnung.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_22.02.2021.pdf
Coronabetreuungsverordnung_22.02.2021.pdf
Coronafleischwirtschaftsverordnung_22.02.2021.pdf
Quarantäneverordnung.pdf
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Stand 15.02.2021
Der Kreis Minden-Lübbecke hat die Allgemeinverfügung vom 01.02. nicht weiter verlängert und ab sofort aufgehoben.
Aktuell gilt nun ausschließlich die Verordnung des Landes NRW.
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Stand 01.02.2021
Der Kreis Minden-Lübbecke hat eine neue Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab dem 01.02.2021 erlassen.
Allgemeinverfügung des Kreises Mi-Lk ab 01.02. (PDF, 449 kB)
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Stand 25.01.2021
Die Coronaschutzverordnung wird mit Wirkung vom 25.01.2021 aktualisiert.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_25.01.2021.pdf
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Stand 13.01.2021
Der Kreis Minden-Lübbecke hat eine neue Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab dem 14.01.2021 erlassen.
Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke ab 14.01.2021 (PDF, 438 kB)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 11.01.2021 aktualisiert worden.
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 11.01.2021 (PDF, 174 kB)
Coronaverordnung im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (PDF, 122 kB)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke vom 22.12.2020
Hier die neue Version der Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke (inkl. Regeln für die Feiertage)
Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke ab dem 23.12.2020 (PDF, 796 kB)
Maßnahmen im Überblick / Stand 23.12.2020 (PDF, 223 kB)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke vom 18.12.2020
Der Kreis Minden-Lübbecke hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen!
Allgemeinverfügung Kreis Minden-Lübbecke_18.12.2020.pdf
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Stand 18.12.2020
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 18.12.2020 aktualisiert worden.
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Stand 15.12.2020
Die Coronaschutzverordnung wird mit Wirkung vom 16.12.2020 aktualisiert.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_16.12.2020.pdf
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Stand 14.12.2020
Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke unter besonderer Berücksichtigung der Stadt Rahden
Allgemeinverfügung Stadt Rahden 14.12.2020 (PDF, 767 kB)
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Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke
Mit Datum vom 11.12.2020 tritt die Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke in Kraft.
Allgemeinverfügung Kreis Minden-Lübbecke_11.12.2020.PDF
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Stand 09.12.2020
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 09.12.2020 aktualisiert worden. Außerdem wird die Coronabetreuungsverordnung aktualisiert.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_09.12.2020.pdf
Coronabetreuungsverordnung_09.12.2020.pdf
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Stand 01.12.2020
Aktualisierte Coronaschutzverordnung/Coronabetreuungsverordnung
Die Coronaschutzverordnung wird mit Wirkung vom 01.12.2020 aktualisiert . Außerdem wird die Coronabetreuungsverordnung aktualisiert.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_01.12.2020.pdf
Coronabetreuungsverordnung_01.12.2020.pdf
Anlage zur Coronabetreuungsverordnung_01.12.2020.pdf
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Stand 10.11.2020
Aktualisierte Coronaschutzverordnung/Coronabetreuungsverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 10.11.2020 aktualisiert worden. Außerdem wurde die Coronabetreuungsverordnung aktualisiert.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_10.11.2020.pdf
Coronabetreuungsverordnung_10.11.2020.pdf
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Stand 09.11.2020
Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung
Die Coronaeinreiseverordnung ist mit Wirkung vom 09.11.2020 aktualisiert worden.
Coronaeinreiseverordnung_09.11.2020.pdf
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Stand 05.11.2020
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 05.11.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_05.11.2020.pdf
Coronaregeln
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Stand 30.10.2020
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 30.10.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_30.10.2020.pdf
Schließung des Rahdener Hallenbades
Aufgrund der aktuell stark steigenden Coronainfektionen und der ab dem 2. November geltenden strengen Beschränkungen des öffentlichen Lebens wird das Rahdener Hallenbad ebenfalls ab dem 2. November für die Öffentlichkeit vorläufig schließen. Die Dauer der Schließung wird von der Entwicklung der Coronafallzahlen und den rechtlichen Rahmenbedingungen abhängen.
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Coronabetreuungsverordnung
Über den nachstehenden Link gelangen Sie zur aktuellen Coronabetreuungsverordnung.
Coronabetreuungsverordnung_26.10.2020.pdf
Anlage zur Coronabetreuungsverordnung_26.10.2020.pdf
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Stand 17.10.2020
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 17.10.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_17.10.2020.pdf
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_17.10.2020.pdf
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Hinweise für Feste aus herausragendem Anlass (z.B. Jubiläums-, Hochzeit-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeiern)
Gemäß § 13 Absatz 5 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der ab dem 14.10.2020 gültigen Fassung sind Feste aus einem herausragendem Anlass außerhalb von Wohnungen mit höchstens 50 Teilnehmern zulässig. Eine Anzeige dieser Feste ist nicht erforderlich!
Die Teilnehmerzahl kann sich gemäß § 15a CoronaSchVO aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 50, bezogen auf den Kreis Minden-Lübbecke, auf maximal 25 Personen reduzieren.
Informationen und genaue Entwicklungen zu der 7-Tage-Inzidenz finden Sie auf der Homepage des Landeszentrums Gesundheit NRW:
https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html
Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien-oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 14.10.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_14.10.2020.pdf
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_14.10.2020.pdf
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Stand 01.10.2020:
Aktualisierte Coronaschutzverordnung; Hinweise für Feste aus herausragendem Anlass
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 01.10.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_01.10.2020.pdf
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_01.10.2020.pdf
Coronabetreuungsverordnung_01.10.2020.pdf
Hinweise für Feste aus herausragendem Anlass
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Stand 16.09.2020:
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 16.09.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_16.09.2020.pdf
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_16.09.2020.pdf
Coronaeinreiseverordnung_16.09.2020.pdf
Coronabetreuungsverordnung_16.09.2020.pdf
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Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 01.09.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_01.09.2020.pdf
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_01.09.2020.pdf
Coronabetreuungsverordnung_01.09.2020.pdf
Anlage zur Coronabetreuungsverordnung.pdf
Coronaeinreiseverordnung_01.09.2020.pdf
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Stand 17.08.2020:
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 14.08.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_14.08.2020.pdf
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_12.08.2020.pdf
Coronaeinreiseverordnung_12.08.2020.pdf
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Stand 18.07.2020
Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung
Die Coronaeinreiseverordnung wurde mit Wirkung vom 18.07.2020 aktualisiert.
Coronaeinreiseverordnung_18.07.2020
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Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung wird mit Wirkung vom 15.07.2020 aktualisiert.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_15.07.2020
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_15.07.2020
Coronabetreuungsverordnung_15.07.2020
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Stand 08.07.2020
Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 07.07.2020 aktualisiert.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_07.07.2020
Coronaeinreiseverordnung_07.07.2020
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_02.07.2020
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Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung wird mit Wirkung vom 01.07.2020 aktualisiert.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_01.07.2020
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_01.07.2020
Coronaeinreiseverordnung vom 01.07.2020
Coronabetreuungsverordnung vom 01.07.2020
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Keine Terminvergabe in der Stadtbücherei Rahden mehr erforderlich
Die Stadt Rahden gibt bekannt, dass die Stadtbücherei Rahden zwischenzeitlich wieder ohne vorherige telefonische Terminvergabe zu folgenden Öffnungszeiten besucht werden kann:
dienstags 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
donnerstags 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Weiterhin kann sich jedoch nur eine begrenzte Personenzahl zeitgleich in den Räumlichkeiten der Stadtbücherei Rahden aufhalten. Unter Umständen kann es zu kurzen Wartezeiten vor dem Eingang der Stadtbücherei Rahden kommen. Darüber hinaus bleibt die Maskenpflicht in den Räumlichkeiten der Stadtbücherei Rahden weiterhin bestehen, Mindestabstände müssen weiterhin eingehalten werden und von der Stadtbücherei Rahden vorgehaltenes Handdesinfektionsmittel muss von den Besucherinnen und Besuchern beim Zutritt benutzt werden.
Als die Wiedereröffnung der Stadtbücherei Rahden zum 19. Mai 2020 ermöglicht wurde, war eine Rückgabe und Neuausleihe von Medien zunächst nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, um einen großen zeitgleichen Ansturm an Leserinnen und Lesern zu entzerren und Aufenthalte von größeren Personengruppen in den Räumlichkeiten der Stadtbücherei Rahden zu verhindern. Damit dies zielführend umgesetzt werden konnte, wurden die wöchentlichen Öffnungszeiten befristet um sechs Stunden erhöht.
Das Konzept war zielführend, denn es haben viele Leserinnen und Leser ausgeliehen Medien gegen neue Medien ausgetauscht. Die Verwaltung der Stadt Rahden und die Mitarbeiterinnen der Stadtbücherei Rahden bedanken sich bei allen Leserinnen und Lesern für das Verständnis der getroffenen Schutzmaßnahmen und das vorbildliche Verhalten der Leserinnen und Leser und wünschen sich, dass nun die Leserinnen und Leser weiterhin die vor der Corona Pandemie ausgeliehen Medien nach und nach zurückbringen und sich mit neuen Medien versorgen. Es warten weiterhin spannende Medien auf die Leserinnen und Leser.
Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung wurde mit Wirkung vom 16.06.2020 aktualisiert.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_16.06.2020
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_16.06.2020
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Stand 12.06.2020
Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung wird mit Wirkung vom 15.06.2020 aktualisiert.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_15.06.2020
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_15.06.2020
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Stand 05.06.2020
Öffnung der Stadtverwaltung - Wegfall von Terminvereinbarungen
Seit dem 02.06.2020 können Ihre Anliegen in der Stadtverwaltung Rahden wieder - ohne vorherige Terminvergabe - bearbeitet werden.
Dazu kann das Rathaus zu den bekannten Öffnungszeiten sowohl über den Haupteingang zur Langen Straße als auch über den Eingang vom Parkplatz betreten werden.
Die bereits bekannten Hygieneregeln, insbesondere die Abstandsregel von mindestens 1,5m sowie die Benutzung der im Eingangsbereich des Rathauses bereitgestellten Handdesinfektionsmittel sind zu beachten. Auch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während des gesamten Rathausbesuchs ist weiterhin notwendig.
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Stand 28.05.2020
Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung wird mit Wirkung vom 30.05.2020 aktualisiert.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_30.05.2020
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_30.05.2020
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Stand 21.05.2020
Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 21.05.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_21.05.2020
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_21.05.2020
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Stand 20.05.2020
Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 20.05.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_20.05.2020
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_20.05.2020
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Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 16.05.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_16.05.2020
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_16.05.2020
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Wiedereröffnung der Stadtbücherei Rahden nach telefonischer Anmeldung
Nach fast zwei monatiger Schließung soll die Stadtbücherei Rahden am Dienstag, den 19. Mai 2020, wieder geöffnet werden, sodass die Rückgabe der ausgeliehenen Medien und das Ausleihen neuer Medien dann wieder möglich sein wird. Die Wiedereröffnung kann allerdings nur unter Auflagen und unter Beachtung von Hygienevorschriften stattfinden.
Damit die erwartet große Nachfrage nach der Wiedereröffnung nicht zu Menschenansammlungen in den Räumen der Stadtbücherei Rahden und vor dem Eingang führt, werden die regulären Öffnungszeiten zunächst für einen Zeitraum von vier Wochen um sechs Stunden wöchentlich erweitert. Ab Dienstag, den 19. Mai 2020, ist die Stadtbücherei Rahden zu folgenden Zeiten geöffnet:
Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Ab Dienstag, den 12. Mai 2020, werden ausschließlich telefonisch Termine für die Wiedereröffnung ab dem 19. Mai 2020 vergeben. Eine telefonische Terminvergabe (05771 6946) ist zu folgenden Zeiten möglich:
Dienstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Telefonisch werden zunächst in dieser Woche individuelle Termine mit einem Zeitfenster von 30 Minuten vergeben, damit sichergestellt wird, dass sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 12 Besucherinnen und Besuchern in den Räumen der Stadtbücherei Rahden aufhalten. In der Woche vom 12. Mai 2020 bis 15. Mai 2020 bleibt die Stadtbücherei Rahden noch geschlossen.
Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, ihren Büchereibesuch nur nach telefonischer Anmeldung und in ihrem gebuchten Zeitfenster durchzuführen.
Für den Aufenthalt in der Stadtbücherei Rahden ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes zwingend notwendig. Dieser sollte von den Besucherinnen und Besuchern mitgebracht werden. Vor dem Betreten sind die im Eingangsbereich aufgestellten Handdesinfektionsmittel zu benutzen. Weiterhin sind die üblichen Hygieneregeln, insbesondere die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern, zu beachten. Es werden zudem alle Besucherinnen und Besucher gebeten, ihre Kontaktdaten zu hinterlegen. Dies erfolgt unter Beachtung des Datenschutzes.
Die Stadt Rahden wird über die weitere Vorgehensweise zeitnah entscheiden und hierüber gesondert informieren.
Die Mitarbeiterinnen der Stadtbücherei Rahden freuen sich sehr darauf, alle Leserinnen und Leser wieder mit neuem Lesestoff versorgen zu können.
Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 11.05.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_11.05.2020
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_11.05.2020
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Stand 07.05.2020
Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 07.05.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_07.05.2020
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Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 04.05.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_04.05.2020
Zweite_VO_zur_Änderung_von_CoronaVOen_01.05.2020_Anlage_2
Anlage_Hygiene-_und_Infektionsschutzstandards_zur_CoronaSchVO_NRW_ab_04.05.2020_Anlage 3
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Öffnung der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung ab Montag, 04.05.2020
Ihr Anliegen kann ab dem 04.05.2020 wieder in der Stadtverwaltung bearbeitet werden!
Bitte vereinbaren Sie dazu im Vorfeld einen Termin per Terminanfrage unter termin@rahden.de bzw. direkt telefonisch über die für sie/ihn zuständige/n Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter. Bitte nennen Sie immer eine gewünschte Uhrzeit, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer! Dies gewährleistet eine zügige Bearbeitung und reduziert unnötige Wartezeiten.
Ab dem 04.05.2020 wird am Hintereingang des Rathauses ein Bürofenster zur Anmeldung geöffnet sein, nach Überprüfung des Termins erhalten Sie Zutritt. Im Eingangsbereich des Rathauses steht ausreichend Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Als Ausgang nach dem Abschluss des Termins dienen, je nach besuchtem Fachbereich, die jeweiligen Seiteneingänge.
Zwingend notwendig ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während des gesamten Rathausbesuchs. Bürgerinnen/Bürger sollen deshalb ihre eigenen Masken mitbringen und verwenden.
Weiterhin sind die üblichen Hygieneregeln, insbesondere die Abstandsregel von mindestens 1,5m, zu beachten!
Andere öffentliche Einrichtungen wie das Hallenbad, der Museumshof, der Bahnhof, die Stadtbücherei und das Jugendcafé bleiben weiterhin geschlossen.
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Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung vom 27.04.2020 aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_27.04.2020
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Nordrhein-Westfalen führt ab dem 27. April eine Maskenpflicht ein
Auch in NRW ist ab dem 27. April eine Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und im Einzelhandel vorgeschrieben.
Alle wichtigen Informationen hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in einer Presseinformation zusammengefasst:
Maskenpflicht in NRW (PDF, 210 kB)
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Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Aufgrund der neuesten politischen Beschlüsse ist die Coronaschutzverordnung aktualisiert worden.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)_16.04.2020
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Land erlässt neue Verordnung für Ein- und Rückreisende
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am Donnerstag, 9. April 2020, die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinreiseVO)“ erlassen. Diese gilt vom 10. April bis einschließlich 19. April. Dabei handelt es sich um eine neue Regelung für Einreisende und Reiserückkehrer.
Seit dem 10. April müssen Einreisende und Rückreisende, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zuvor mehr als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, sich sofort für 14 Tage in häuslichen Verbleib begeben und dürfen in der Zeit auch keine Personen außerhalb des Hausstandes empfangen. Betroffene Personen müssen sich unmittelbar nach der Ein- oder Rückreise beim Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke (0571 807-0) melden. Für die Überwachungspflicht ist die Ordnungsbehörde zuständig. Verstöße gegen die Regelung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfzierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug au Ein- und Rückreisende (CoronaEinreiseVO)
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Nun ist schon die dritte Woche vorbei, in der die Stadtbücherei Rahden wie so viele andere Einrichtungen, Geschäfte und Schulen geschlossen ist. Die Stadt Rahden kann derzeit noch nicht abschätzen, wie lange diese Phase noch dauern wird.
Bei den Nutzerinnen und Nutzern der Stadtbücherei tauchen dadurch einige Fragen auf, wie zum Beispiel: "Was mache ich mit den ausgeliehenen Medien, wenn die Rückgabefrist abgelaufen ist?“ „Gibt es eine externe Stelle, wo die Medien abgegeben werden können?“ Hierzu ist generell zu sagen, dass aus Sicht der Stadt Rahden derzeit alle Aufgaben und Leistungen der Stadtbücherei an einen geöffneten Betrieb gebunden sind und eine Rückgabestelle, ohne gleichzeitige Ausleihe nicht wirklich Sinn macht und organisatorisch schwer möglich ist.
Es werden alle Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbücherei Rahden daher gebeten, die ausgeliehenen Medien bis zur Wiedereröffnung der Stadtbücherei Rahden weithin bei sich zu Hause zu verwahren. Natürlich werden selbstverständlich keine Überziehungsgebühren erhoben oder Mahnungen versendet.
Die Mitarbeiterinnen der Stadtbücherei Rahden, sind im Moment trotzdem nicht untätig. Derzeit werden einige spannende Neuerscheinungen im Belletristik Bereich im Home Office katalogisiert und für die Ausleihe vorbereitet. Diese Arbeit läuft normalerweise während des laufenden Betriebes. Es kann schon folgendes zu den Neuerscheinungen verraten werden: Es sind etliche vielversprechende Geschichten dabei.
Die Mitarbeiterinnen der Stadtbücherei Rahden und die Stadt Rahden wünschen den Leserinnen und Lesern, dass sie gut und gesund durch diese außergewöhnlichen Lebensumstände kommen, in der man vielleicht auch vermehrt Zeit hat, um zu lesen. Sehen wir es nicht nur als Krise, sondern auch als Chance für das Buch, das Lesen und das Vorlesen sowie als Chance für literarische Neuentdeckungen und Wiederentdeckungen der Schätze, die vielleicht sonst im eigenen Regal stehen.
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Abbrennen von Osterfeuern
Auch das in Rahden beliebte Brauchtum ist von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen: In diesem Jahr muss auf die Osterfeuer verzichtet werden. Es dürfen grundsätzlich keine Osterfeuer abgebrannt werden. Das gilt sowohl für öffentliche als auch private Osterfeuer.
Grundlage für das Verbot ist die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2020, die Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Da es sich bei den Osterfeuern, die von Einzelpersonen abgebrannt werden, nicht um Brauchtumspflege handelt, ist auch in solchen Fällen das Abbrennen nicht zulässig.
Das Abbrennen von (pflanzlichem) Abfall ist grundsätzlich nicht erlaubt. Im Gebiet der Stadt Rahden bestand bisher eine Ausnahme für das Abbrennen von Feuern im Rahmen des Osterbrauchtums. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, dürfen solche Veranstaltungen derzeit nicht stattfinden.
Hinweis zu sog. Wärme- und Gemütlichkeitsfeuern:
Handelsübliche Feuerschalen oder-körbe (maximal 1,5m), Aztekenöfen u. ä. sind im Sinne des Immissionsschutzrechts „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“, die der Wärmegewinnung als sogenannte Wärme-oder Gemütlichkeitsfeuer dienen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden. Zulässiges Brennmaterial ist in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur naturbelassenes stückiges Holz (§ 3 Abs. 1 Nr.4 der 1. BImSchV) oder Presslinge in Form von Holzbriketts (§ 3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BImSchV). Die Verwendung dieser darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen.
Für Kaminöfen sind folgende Holzbrennstoffe zur Verbrennung zugelassen:
Verbot von Osterfeuern 2020 unter Berücksichtigung des Coronavirus SARS-CoV-2 (PDF, 39 kB)
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Betrifft: Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen/Offenen Ganztagsgrundschulen der Stadt Rahden
- Schließungen von Kindergärten und Schulen zur Eindämmung des Corona-Virus
Zur Eindämmung des Corona-Virus hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Hierzu zählt auch ein Betretungsverbot in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die Schließung aller Grund- und weiterführenden Schulen ab dem 16.03.2020 bis zum 19.04.2020.
Diese Situation stellt alle Eltern vor große Herausforderungen. Um Familien in dieser schwierigen Ausnahmesituation zu unterstützen, wird die Stadt Rahden auf die Elternbeitragspflicht für den Monat April 2020 verzichten. Diese Regelung betrifft neben der Stadt Rahden auch die mit den Elternbeitragseinzug beauftragte Stellen für die OGS Einrichtungen in Varl, Tonnenheide und
Pr. Ströhen, wie z.B. den Kirchenkreis Lübbecke und die Fördervereine.
Für die Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren wird unsererseits und seitens der mit dem Elternbeitragseinzug beauftragter Stellen keine Abbuchung im April 2020 vorgenommen. Falls Sie den Elternbeitrag per Dauerauftrag zahlen, setzen Sie diesen bitte zunächst für den Monat April 2020 aus. Wir alle wissen, dass die getroffenen Maßnahmen der Landesregierung eine große Herausforderung für alle Eltern darstellen. Sie sind aber ein wichtiger Bestandteil, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünsche Ihnen und Ihrer Familie beste Gesundheit.
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Änderung der Coronaschutzverordnung
Mit Wirkung vom 31.03.2020 tritt eine aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft.
aktualisierte Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)_31.03.2020
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Gemeinsame Erklärung der Ratsfraktionen:
Die Auswirkungen des Corona-Virus machen selbstverständlich auch vor Rahden keinen Halt. Das Virus bestimmt unser Leben.
Kaum noch ein Geschäft in der Innenstadt ist geöffnet und auch die Gastronomie ist massiv betroffen. Seit Montag gelten einschneidende Einschränkungen.
Dazu gehören Kontaktverbote und weitere Schließungen. Kitas und Schulen sind bereits seit Tagen geschlossen.
Angesichts dieser extremen Krise zieht die Politik in der Auestadt an einem Strang. Alle sechs Ratsfraktionen demonstrieren Zusammenhalt.
CDU, SPD, FWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und UfR haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben.
Alle Infos hierzu aus der lokalen Presse:
Rahdener Zeitung
Neue Westfälische Zeitung
Jugendcafé online erreichbar
Die Jugendförderung bietet ihre Angebote verstärkt über Instagram an. Weitere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme bestehen per E-Mail, Telefon oder Videochat.
Jugendförderung weiter online_NW vom 30.03.2020
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Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen/Offenen Ganztagsgrundschulen der Stadt Rahden - Schließungen von Kindergärten und Schulen zur Eindämmung des Corona-Virus
Die Stadt Rahden wird auf die Elternbeitragspflicht für den Monat April 2020 verzichten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Schreiben.
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Die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung aufgrund des Coronavirus werden Montag ab Mitternacht zu unser aller Sicherheit weiter verschärft:
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Länder das öffentliche Leben in der Corona-Krise massiv heruntergefahren. Das war richtig, diesen Weg gehen wir weiter – und verstärken die Maßnahmen in diesem Bereich. Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erkannt hat, dass es um Leben und Tod geht, beobachten wir aber auch noch viel Unvernunft. Es gibt immer noch Menschen, die Regeln und Empfehlungen missachten und sich so maximal unsolidarisch und gefährlich verhalten. Das dulden wir nicht. Wir setzen deshalb jetzt ein weitreichendes Kontaktverbot in Kraft. Ab Montag null Uhr sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Mit der neuen Rechtsverordnung überwachen wir nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen. Konsequent und hart. Es ist gut, dass sich Bund und Länder auf dieses gemeinsame und geschlossene Vorgehen einigen konnten.“
Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.
Alle Maßnahmen finden Sie hier: Kontaktverbot und weitere Maßnahmen der Landesregierung
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vom 22.03.2020 (PDF, 102 kB)
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Gestern Abend hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen alle Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen verpflichtend angewiesen, einen weiteren Erlass zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 umzusetzen.
Dieser Pflicht ist auch Bürgermeister Dr. Honsel mit der Allgemeinverfügung der Stadt Rahden zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom heutigen Tage nachgekommen.
Aus dieser Verfügung ergeben sich erhebliche Einschränkungen insbesondere für den Einzelhandel. Danach sind ab dem heutigen Tage alle Verkaufsstellen in Rahden zu schließen.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
NICHT zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Diese und die weiteren Maßnahmen, die sich aus der Erlass-Lage des Landes NRW ergeben, sind starke Einschnitte in unsere gewohnten Lebensabläufe. Insbesondere die Wirtschaft und die Arbeitnehmer werden nunmehr verstärkt die Auswirkungen des Corona-Virus spüren.
Wir alle hoffen, dass durch diese gravierenden Maßnahmen die Verbreitung des Corona-Virus in unserer Gesellschaft wirksam verlangsamt und dadurch ein Zusammenbruch des Gesundheitssystems vermieden werden kann.
Allgemeinverfügung der Stadt Rahden Stand 18.03.2020 (PDF, 487 kB)
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Neben all den erschreckenden Nachrichten über die Ausbreitung des Corona-Virus, gibt es auch eine gute Nachricht: Die Hilfsbereitschaft in der Rahdener Bürgerschaft ist groß!
Für Menschen, die keine Unterstützung aus ihrem Umfeld bekommen können, ist ein gemeinsames Netzwerk „Nachbarschaftshilfe“ in Zusammenarbeit mit dem Präventionsrat, der Unternehmensgruppe Dr. Bock und der Stadt Rahden geplant.
Alle Informationen für Ehrenamtliche die ihre Hilfe anbieten möchten und für hilfsbedürftige Personen finden Sie hier: Corona-Nachbarschaftshilfe
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Stadtverwaltung und öffentliche Einrichtungen ab Dienstag, 17.03.2020, für den Publikumsverkehr geschlossen
Nach intensiver Beratung mit dem Krisenstab der Stadt Rahden und vor dem Hintergrund der aktuellen Erlass-Lage hat Bürgermeister Dr. Honsel entschieden, die Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr zu schließen. Diese Regelung gilt vorläufig bis zum 19.04.2020.
Es soll unbedingt sichergestellt werden, die Leistungsfähigkeit und das breite Angebotsspektrum der Verwaltung langfristig zu erhalten. Die Erreichbarkeit ist weiterhin, vorrangig per E-Mail, aber auch telefonisch oder Briefpost gewährleistet.
Weiterhin bleiben ebenfalls ab dem 17.03.2020 öffentliche Einrichtungen wie das Hallenbad, der Museumshof, der Bahnhof, die Stadtbücherei und das Jugendcafé geschlossen.
Aktuelle Entwicklungen zur Lage finden Sie zusammengestellt auf www.minden-luebbecke.de.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Wichtige Dokumente zum Thema Coronavirus:
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vom 22.03.2020 (PDF, 102 kB)
Allgemeinverfügung der Stadt Rahden vom 18.03.2020 (PDF, 487 kB)
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22.03.2020 (PDF, 39 kB)
Fortschreibung der Erlasse vom 15. und 17. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18.03.2020 (PDF, 2,1 MB)
Ergänzung des Erlasses vom 15. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020 (PDF, 1,2 MB)
Neue Vereinbarung zwischen Bund und Länder angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland (PDF, 302 kB)
Allgemeinverfügung zu SARS-CoV-2 (PDF, 1,5 MB)
Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020 (PDF, 145 kB)
Hinweis für Bestatter (PDF, 8 kB)
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Durchführung von Großveranstaltungen ab dem 10. März 2020 (PDF, 1,1 MB)
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Durchführung von Veranstaltungen ab dem 14. März 2020 (PDF, 881 kB)
Notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Behandlung von COVID-19-Pantientinnen und Patienten (PDF, 514 kB)
Einstellung des Unterrichtsbetriebs an allen Schulen der Pflege- und Gesundheitsfachberufe (PDF, 229 kB)
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Stand 15.03.2020
ERLASS DER LANDESREGIERUNG
Liebe Rahdener*innen,
aktuell gibt es immer wieder neue Meldungen zum Thema "Corona". Die Landesregierung teilte Folgendes mit:
In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.
Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.
Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.
Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-malls“ oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.
Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.
Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Darum bleiben auch in Rahden ab Dienstag, den 17.03.2020 öffentliche Einrichtungen wie das Hallenbad und der Museumshof GESCHLOSSEN !!
So verhalten Sie sich im Verdachtsfall richtig
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Seite des Kreises Minden-Lübbecke
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus vom Robert Koch Institut