„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“
Grundgesetz, Art. 2, Abs. 2
Wenn Sie Hilfe für eine Veränderung Ihrer Situation benötigen, haben Sie im Kreis Minden-Lübbecke die Möglichkeit, das Angebot der Frauenhäuser oder der Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Nationalität Sie angehören. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht und die Anonymität bleibt gewahrt. Die Aufnahme ins Frauenhaus erfolgt zu jeder Tages- und Nachtzeit. Auch eine telefonische Beratung ist jederzeit möglich.
Schutz und Beratung - Hexenhaus, Espelkamp
Mädchenhaus, BielefeldOpferschutz - Opferhilfe der Polizei, Minden
Männerberatungsstelle Hexenhaus, EspelkampFachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Jungen und jungen Männern - Mannigfaltig, Minden