Erstausstellung und Änderung
Für die Erstausstellung und Änderung der Schwerbehindertenausweise ist das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke zuständig.
Das Team für den Bereich Schwerbehinderten-Betreuung ist Montags bis Donnerstags von 08:30 bis 12:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr erreichbar. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0571 807-22900.
Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie auch im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie bei den Städten und Gemeinden.
Unter www.elsa.nrw.de können Sie den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis auch online stellen.
Weitere Informationen www.minden-luebbecke.de
Verlängerung
Sofern keine Änderung beim Grad der Behinderung eingetreten ist und/oder der Ausweis noch nicht länger als 3 Monate ungültig ist, kann der Verlängerungsantrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer direkt bei Ihrer Stadt/Gemeinde beantragt werden. Dabei entstehen Ihnen keine Kosten.