Das Standesamt führt sämtliche Tätigkeiten nach den Vorschriften des Personenstandsgesetzes aus. Dazu gehören das Ausstellen von Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden, die Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen oder Vaterschaftsanerkenntnissen, Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen sowie die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen.
Hauptthema im Standesamt ist aber natürlich das Heiraten. Bevor eine Eheschließung vorgenommen werden kann, muss zunächst eine Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Dafür ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig, geheiratet werden kann dann in jedem Standesamt Ihrer Wahl. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig einen Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren.
Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes (Mittwoch und Freitag Nachmittag sowie Samstag Vormittag) fällt für alle Trauzimmer eine zusätzliche Gebühr von € 66,00 an.