Die zweite Sperrmüllabfuhr Im Jahr 2023 findet statt am:
19. Oktober 2023.
Der Sperrmüll wird nur auf Anmeldung abgefahren und muss bei der Stadtverwaltung Rahden angemeldet werden: telefonisch unter 05771 73-52 oder per Mail unter abfall@rahden.de . Bei der Anmeldung ist Art und Menge anzugeben (z. B. 1 Sofa, 4 Stühle, 2 Tische, etc.)
Die Abfuhr ist kostenpflichtig. Die Gebühren betragen pro angefangene 10 kg 3,50 € (Wiegung bei Abholung).
Ein Gebührenbescheid erfolgt entsprechend der abgefahrenen Menge und ergeht nach der Abfuhr. Es werden nur die Grundstücke angefahren, die ihren Sperrmüll bis zum 19. Mai 2023 angemeldet haben.
Der Sperrmüll ist möglichst erst am Abfuhrtag ab 06:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Doch was ist überhaupt Sperrmüll?
Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände/Hausrat aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausfall in einem Abfallbehälter entsorgt werden können. Weitere Beispiele für Sperrmüll wären:
Was ist kein Sperrmüll?
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Stadt Rahden, Telefon-Nr. 05771 73-55 bzw. 05771 73-46 oder 05771 73-52.