Ortsrecht

Ortsrecht

Im Rahdener Ortsrecht stellt die Stadt Rahden für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Sammlung der wichtigsten Vorschriften, insbesondere Satzungen und Verordnungen, bereit. Das Rahdener Ortsrecht dient lediglich der Information und ist nicht mit einer amtlichen Bekanntmachung gleichzusetzen. Die Stadt Rahden wird möglichst regelmäßig und zeitnah Änderungen zum bisher geltenden Recht in die bestehenden Texte einpflegen. Eine Gewähr für die Aktualität der dargestellten Inhalte ist mit dieser Serviceleistung jedoch nicht verbunden.

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