Wenn Sie neu zugezogen oder innerhalb des Stadtgebietes umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- bzw. ummelden. Eine Abmeldung des früheren Wohnsitzes muss nicht vorgenommen werden.
Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn einer von Ihnen die Anmeldung/Ummeldung vornimmt. Sie müssen dann jedoch sowohl Ihren als auch den Personalausweis und den Reisepass (falls vorhanden) des Partners vorlegen.
>> § 19 Bundesmeldegesetz (PDF, 8 kB)
>> § 23 Bundesmeldegesetz (PDF, 9 kB)
Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 53 kB)