Bauleitplanung

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig.

Laufende Bauleitplanverfahren

In dieser Auflistung finden sie die aktuell in Rahden laufenden Bauleitplanverfahren:

Diese Bauleitpläne befinden sich im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren und haben dementsprechend noch keine Rechtskraft.

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75.1 „Lebensmittelmarkt Pr. Ströhen“

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Reitschule Bössel“ sowie 80. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

Rechtsverbindliche Bauleitpläne

Rechtsverbindlichen Bebauungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen für das Stadtgebiet Rahden:

Die Aktualisierung der Daten erfolgt schnellstmöglich, allerdings gibt es keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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