Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig.
In dieser Auflistung finden sie die aktuell in Rahden laufenden Bauleitplanverfahren:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 >Reitschule Bössel< sowie 80. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Vorentwurf Bebauungsplan (PDF, 1,1 MB)
Vorentwurf Flächennutzungsplan (PDF, 669 kB)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 >Erweiterung GE Rahden-Süd< sowie 87. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Geltungsbereich (PDF, 326 kB)
Vorentwurf BPlan 99 (PDF, 1,2 MB)
Begründung Vorentwurf BPlan 99 (PDF, 1 MB)
Vorentwurf 87. FNP-Änderung (PDF, 1,4 MB)
Begründung Vorentwurf 87. FNP-Änderung (PDF, 796 kB)
Wasserwirtschaftliche Vorplanung (PDF, 6,5 MB)
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I (PDF, 1002 kB)
Schalltechnische Beurteilung (PDF, 4,6 MB)
Scoping-Unterlagen zum Umweltbericht (PDF, 3,8 MB)
Versickerungsnachweis (PDF, 359 kB)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 >Nördliche Sandtrift<
Geltungsbereich (PDF, 316 kB)
Entwurf BPlan Nr. 103 (PDF, 1 MB)
Begründung Entwurf BPlan Nr. 103 (PDF, 782 kB)
Artenschutzbeitrag BPlan Nr. 103 (PDF, 101 kB)
Diese Bauleitpläne befinden sich im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren und haben dementsprechend noch keine Rechtskraft.