Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen für das Stadtgebiet Rahden können über das Geo Portal des Kreises Minden-Lübbecke eingesehen werden.
Den rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan finden Sie hier:
Flächennutzungsplan (PDF, 6,4 MB)
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