Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Minden-Lübbecke bringen einen Flyer zur geschlechtergerechten Sprache heraus
Aus der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten ist ein neues Projekt entstanden: Ein kleiner Leitfaden, der Tipps und Hilfestellungen bei der Anwendung von gendergerechter Sprache gibt. Immer noch fragen sich viele, warum nicht einfach wie bisher das „generische Maskulinum“, also die männliche Form, verwendet werden kann. Fakt ist, dass Sprache unser Denken und unser Bewusstsein bestimmt – und damit auch Realität schafft. Eine geschlechtergerechte Sprache stellt Chancengleichheit her. Indem der Genderstern, die Pluralform, Verben statt Substantiven oder geschlechtsneutrale Begriffe verwendet werden, fühlen sich alle Menschen mitgemeint. Auch die Menschen, die sich mit keinem der biologischen Geschlechter identifizieren können. In dem Flyer finden sich konkrete Formulierungsbeispiele. Außerdem sind alle Kontaktdaten der Gleichstellungsbeauftragten aufgelistet, die bei Fragen gerne weiterhelfen. „Die sprachliche Konformität ist ein Puzzleteil, um zur Gleichstellung aller Menschen zu gelangen. Unsere Sprache ist immer im Wandel. Und nach einer kurzen Eingewöhnungszeit ist eine geschlechtergerechte Formulierung das neue Normal“, sind sich die Frauen einig.
Erhältlich ist der Flyer ab sofort in allen Rathäusern im Kreisgebiet, auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden sowie auf Anfrage bei den Gleichstellungsstellen.
Flyer (PDF, 673 kB)
Die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten trifft sich regelmäßig, mindestens einmal im Quartal. Für einzelne Projekt werden Arbeitsgruppen gegründet. Aus einer solchen ist auch der Flyer zur geschlechtergerechten Sprache entstanden.
Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke ab 14.01.2021 (PDF, 438 kB)
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab dem 25.01.2021 (PDF, 176 kB)
Regeln für Ihren Alltag (gültig ab dem 25.01.) (PDF, 178 kB)
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Rahden sowie der steigenden Corona-Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet schließt die Stadtverwaltung Rahden das Rathaus ab Montag, 14.12.2020, bis auf Weiteres.
Anhand der vorliegenden Situation wird laufend entschieden, wie lange die Schließung bestehen bleibt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen entweder telefonisch, per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung – vielen Dank.
Eine Einsichtnahme in Verfahrensunterlagen von öffentlichen Auslegungen ist weiterhin (nach Terminvereinbarung) möglich.
Die Stadt Rahden hat eine Corona-Hotline für alle Bürger*innen eingerichtet.
Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 05771 - 7366.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 16 Uhr besetzt.Schauen Sie vor Ihrem Anruf gerne in die häufig gestellten Fragen des Kreises Minden-Lübbecke. Vielleicht wird Ihr Anliegen dort schon beantwortet.
Bleiben Sie gesund!