Bei der Veranstaltung von Straßenfesten, Sport-, Radsport- und Motorsportveranstaltungen müssen Sie - sofern in den öffentlichen Verkehr eingegriffen wird - Folgendes beachten :
Bitte überzeugen Sie sich im Vorfeld Ihrer Veranstaltung, ob die Strecke tatsächlich frei ist.
Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke ab 14.01.2021 (PDF, 438 kB)
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 11.01.2021 (PDF, 174 kB)
Die wichtigsten Regeln für Ihren Alltag! (PDF, 148 kB)
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Rahden sowie der steigenden Corona-Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet schließt die Stadtverwaltung Rahden das Rathaus ab Montag, 14.12.2020, bis auf Weiteres.
Anhand der vorliegenden Situation wird laufend entschieden, wie lange die Schließung bestehen bleibt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen entweder telefonisch, per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung – vielen Dank.
Eine Einsichtnahme in Verfahrensunterlagen von öffentlichen Auslegungen ist weiterhin (nach Terminvereinbarung) möglich.
Die Stadt Rahden hat eine Corona-Hotline für alle Bürger*innen eingerichtet.
Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 05771 - 7366.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 16 Uhr besetzt.Schauen Sie vor Ihrem Anruf gerne in die häufig gestellten Fragen des Kreises Minden-Lübbecke. Vielleicht wird Ihr Anliegen dort schon beantwortet.
Bleiben Sie gesund!