Der Beginn eines stehenden Gewerbes ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung eines Vordruckes der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes beziehungswiese einer Zweigniederlassung den Beginn eines Gewerbes darstellt, sondern auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform.
Die Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde ist bei der einen Behörde eine Gewerbeabmeldung, bei der anderen Behörde als Gewerbeanmeldung zu behandeln.
Informationen auf Ihrem Weg zur Selbstständigkeit bekommen Sie auch beim Go! - Gründungsnetzwerk NRW der Gemeinschaftsaktion von Land und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Dieses Netzwerk unterstützt Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
An- und Verkauf von
Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (Beispiele: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen und Gaststätten).
Von der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und viele andere mehr).
FAQ- Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine
FAQ- Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine (PDF, 235 kB)
Corona-Regelungen
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 03.04.2022 (PDF, 292 kB)
Hygieneempfehlungen für Privatpersonen (PDF, 276 kB)
Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen (PDF, 185 kB)
Weitere Infos & Verordnungen finden Sie HIER
Im Rathaus gilt weiterhin die 3G-Regelungen und es muss eine Maske getragen werden.
Vielen Dank.
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Informationen für die nächsten Rats- und Ausschusssitzungen finden Sie HIER
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Testzentrum Pr. Ströhen, An der Aue 3, 32369 Rahden, auch ohne Anmeldung
Fontane -Apotheke, Eibenweg 2, 32369 Rahden, (05771-9187062)
Testzentrum der Mühlenkreiskliniken am Krankenhaus Rahden, täglich 6-17 Uhr
Hausärzte John & Aktan, Schröers Kamp 7, 32369 Rahden (Tel. 05771/4580)
Arztpraxis Liev unSeel, Hohe Mühle 1, 32369 Rahden (Tel. 05771/9138750)
Alle Teststellen im Kreis Minden-Lübbecke:
Teststellen Kreis Mi-Lk (PDF, 429 kB)
Impfangebote in Rahden
Aktuell gibt es in Rahden verschiedene Impfangebote.
Für Terminbuchungen und weitere Informationen rund um das Thema "Impfen" schauen Sie bitte auf den jeweiligen Homepages oder wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Minden.
Dr. med. Mahdi & Dr. med. Kerst (3x wöchentlich / Terminvergabe telefonisch 05771-968083 oder demnächst über die Homepage)
Hausärzte Rahden (John & Aktan beim Spargelhof Winkelmann)
Praxis Liev un Seel (Gottfriedsen, Seeger & Knost im Haus Bohne)
Darüber hinaus bieten Ärztinnen und Ärzte im Kreis eine Impfsprechstunde an, um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Dazu gehört die Praxis Bredenkamp, Detmolder Straße 30A, 32545 Bad Oeynhausen, in der jeden Donnerstag ganztägig geimpft wird. Hier bitte eine Anmeldung vorab per Mail an drbredenkamp-covidimpfung@web.de.
Hier geht es zu den Corona-Infos des Kreises Minden-Lübbecke:
www.minden-luebbecke.de/Service/Corona