Wer als Gewerbetreibender Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, bedarf der schriftlichen Bestätigung der zuständigen Behörde, dass der Aufstellungsort, den auf der Grundlage des § 33f Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung erlassenen Durchführungsbestimmungen entspricht.
Nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung darf der Gewerbetreibende Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Danach dürfen Geldspielgeräte in Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten, Kiosk. Eisdielen oder Einrichtungen, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden, nicht aufgestellt werden.
In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen keine alkoholischen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Geldspielgerät aufgestellt werden, die Gesamtzahl ist auf zwölf Geräte oder bei Betrieben mit Ausschank von alkoholischen Getränken auf drei Geräte beschränkt.
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab dem 25.01.2021 (PDF, 176 kB)
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Rahden sowie der hohen Corona-Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet hat die Stadtverwaltung Rahden das Rathaus seit dem 14.12.2020 bis auf Weiteres geschlossen.
Anhand der vorliegenden Situation wird laufend entschieden, wie lange die Schließung bestehen bleibt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen entweder telefonisch, per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung – vielen Dank.
Eine Einsichtnahme in Verfahrensunterlagen von öffentlichen Auslegungen ist weiterhin (nach Terminvereinbarung) möglich.
Die Stadt Rahden hat eine Corona-Hotline für alle Bürger*innen eingerichtet.
Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 05771 - 7366.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 16 Uhr besetzt.Schauen Sie vor Ihrem Anruf gerne in die häufig gestellten Fragen des Kreises Minden-Lübbecke. Vielleicht wird Ihr Anliegen dort schon beantwortet.
Bleiben Sie gesund!
Im Moment stehen nur begrenzt Termine zur Verfügung. Das kann sich allerdings täglich ändern.
Gerne unterstützen wir hilfebedürftige Rahdener*innen zusammen mit der Nachbarschaftshilfe Rahden.
Alle Infos finden Sie HIER!