Wer gewerbsmäßig fremde, bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, benötigt dafür die Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34b Gewerbeordnung (GewO). Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Darüber hinaus hat er die Vorschriften der Versteigerverordnung (VerstV) zu beachten.
Von § 34b GewO sind nicht erfasst:
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, benötigt eine Erlaubnis.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde (i. d. R. Gewerbeamt) erteilt, soweit keine Versagungsgründe vorliegen.
Ein Versagungsgrund ist die fehlende Zuverlässigkeit des Antragsstellers. Die Zuverlässigkeit fehlt i. d. R. bei einer Verurteilung des Antragstellers wegen Vermögens- oder Eigentumsdelikten, es sei denn, die Verurteilung liegt mehr als fünf Jahre zurück.
Ein weiterer Versagungsgrund liegt vor, wenn der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Dies ist i. d. R. der Fall, wenn bereits ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet wurde oder er in das vom Insolvenz- oder Vollstreckungsgericht (Schuldnerverzeichnis/Vollstreckungsportal) zu führende Verzeichnis eingetragen ist.
Der Nachweis einer besonderen Sachkunde ist für die Erlaubniserteilung nicht erforderlich. Aber: Der Versteigerer ist verpflichtet, sich mit geltendem Recht vertraut zu machen und fachspezifische Kenntnisse (Versteigererordnung) zu besitzen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetsite des Einheitlichen Ansprechpartners NRW.
FAQ- Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine
FAQ- Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine (PDF, 235 kB)
Impfangebote in Rahden
Aktuell gibt es in Rahden verschiedene Impfangebote.
Für Terminbuchungen und weitere Informationen rund um das Thema "Impfen" schauen Sie bitte auf den jeweiligen Homepages oder wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Minden.
Dr. med. Mahdi & Dr. med. Kerst
Hausärzte Rahden
Praxis Liev un Seel
Darüber hinaus bieten Ärztinnen und Ärzte im Kreis eine Impfsprechstunde an, um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Dazu gehört die Praxis Bredenkamp, Detmolder Straße 30A, 32545 Bad Oeynhausen, in der jeden Donnerstag ganztägig geimpft wird. Hier bitte eine Anmeldung vorab per Mail an drbredenkamp-covidimpfung@web.de.
Hier geht es zu den Corona-Infos des Kreises Minden-Lübbecke:
www.minden-luebbecke.de/Service/Corona