Verlagerung der Beihilfesachbearbeitung auf die kvw-Beihilfekasse in Münster
Der Kreis Minden-Lübbecke überträgt die Beihilfesachbearbeitung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auf die kvw-Beihilfekasse in Münster.
Ab dem 01.07.2019 werden Beihilfeanträge für die Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, und Förderschulen im Kreis Minden-Lübbecke von der kvw-Beihilfekasse in Münster bearbeitet.
Ab dem 01.08.2019 geht die Sachbearbeitung für die Beihilfeberechtigten des Kreises Minden-Lübbecke sowie für die Beihilfeberechtigten der Kreispolizeibehörde auf die kvw-Beihilfekasse in Münster über.
Weitere Informationen zur Verlagerung der Beihilfesachbearbeitung entnehmen Sie bitte den folgenden Informationsschreiben.
Information für Beihilfeberechtigte der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke
Informationen für Beihilfeberechtigte der Kreispolizeibehörde
Alles Wichtige rund um die Beihilfebeantragung bei der kvw-Beihilfekasse Münster finden Sie hier sowie auf den Seiten der kvw-Beihilfekasse Münster.
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Informationen z. B. zum Beihilfeanspruch bei Beurlaubung, zur Kostendämpfungspauschale etc. finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Detmold und des Landesamtes für Besoldung und Versorgung:
Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke ab 14.01.2021 (PDF, 438 kB)
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 11.01.2021 (PDF, 174 kB)
Die wichtigsten Regeln für Ihren Alltag! (PDF, 148 kB)
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Rahden sowie der steigenden Corona-Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet schließt die Stadtverwaltung Rahden das Rathaus ab Montag, 14.12.2020, bis auf Weiteres.
Anhand der vorliegenden Situation wird laufend entschieden, wie lange die Schließung bestehen bleibt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen entweder telefonisch, per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung – vielen Dank.
Eine Einsichtnahme in Verfahrensunterlagen von öffentlichen Auslegungen ist weiterhin (nach Terminvereinbarung) möglich.
Die Stadt Rahden hat eine Corona-Hotline für alle Bürger*innen eingerichtet.
Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 05771 - 7366.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 16 Uhr besetzt.Schauen Sie vor Ihrem Anruf gerne in die häufig gestellten Fragen des Kreises Minden-Lübbecke. Vielleicht wird Ihr Anliegen dort schon beantwortet.
Bleiben Sie gesund!