Ein Antrag auf Konzession muss bei dem zuständigen Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gestellt werden.
Getränkeschankanlagen, das heißt alle technischen Vorrichtungen, die Getränke aus großen Behältern in Zapfanlagen befördern, insbesondere dann, wenn sie mit Druck (beispielweise Kohlensäure) arbeiten, sind wartungs- und überwachungsbedürftig.
Die allgemeinen Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Schankanlagen richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung, dem Gesetz über die Bereitsstellung von Produkten auf dem Markt und den Technischen Regeln für Getränkeschankanlagen (TRSK).
Zu den Getränkeschankanlagen gehören auch die Räumlichkeiten, in denen die technischen Gerätschaften aufgestellt sind.
Reinigungen
Die Reinigung von Schankanlagen liegt in der alleinigen Verantwortung des Gewerbetreibenden und kann von ihm selbst vorgenommen, aber auch auf geeignete Fachfirmen übertragen werden. Die Räumlichkeiten, in denen sich Schankanlagen oder Teile davon befinden, müssen in die Reinigungen einbezogen werden, auch und besonders der Bierkeller.
Auskünfte erteilt die
Die laufenden Betriebe mit Getränkeschankanlagen werden von der LMÜ routinemäßig überwacht. Dabei wird auch die Reinigung der Anlagen überprüft, die entweder durch den Betreiber selbst oder durch einen Schankanlagenreiniger erfolgt. In beiden Fällen müssen die Reinigungen dokumentiert werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten
Technische Regeln der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
FAQ- Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine
FAQ- Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine (PDF, 235 kB)
Corona-Regelungen
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 03.04.2022 (PDF, 292 kB)
Hygieneempfehlungen für Privatpersonen (PDF, 276 kB)
Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen (PDF, 185 kB)
Weitere Infos & Verordnungen finden Sie HIER
Im Rathaus gilt weiterhin die 3G-Regelungen und es muss eine Maske getragen werden.
Vielen Dank.
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Informationen für die nächsten Rats- und Ausschusssitzungen finden Sie HIER
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Testzentrum Pr. Ströhen, An der Aue 3, 32369 Rahden, auch ohne Anmeldung
Fontane -Apotheke, Eibenweg 2, 32369 Rahden, (05771-9187062)
Testzentrum der Mühlenkreiskliniken am Krankenhaus Rahden, täglich 6-17 Uhr
Hausärzte John & Aktan, Schröers Kamp 7, 32369 Rahden (Tel. 05771/4580)
Arztpraxis Liev unSeel, Hohe Mühle 1, 32369 Rahden (Tel. 05771/9138750)
Alle Teststellen im Kreis Minden-Lübbecke:
Teststellen Kreis Mi-Lk (PDF, 429 kB)
Impfangebote in Rahden
Aktuell gibt es in Rahden verschiedene Impfangebote.
Für Terminbuchungen und weitere Informationen rund um das Thema "Impfen" schauen Sie bitte auf den jeweiligen Homepages oder wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Minden.
Dr. med. Mahdi & Dr. med. Kerst (3x wöchentlich / Terminvergabe telefonisch 05771-968083 oder demnächst über die Homepage)
Hausärzte Rahden (John & Aktan beim Spargelhof Winkelmann)
Praxis Liev un Seel (Gottfriedsen, Seeger & Knost im Haus Bohne)
Darüber hinaus bieten Ärztinnen und Ärzte im Kreis eine Impfsprechstunde an, um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Dazu gehört die Praxis Bredenkamp, Detmolder Straße 30A, 32545 Bad Oeynhausen, in der jeden Donnerstag ganztägig geimpft wird. Hier bitte eine Anmeldung vorab per Mail an drbredenkamp-covidimpfung@web.de.
Hier geht es zu den Corona-Infos des Kreises Minden-Lübbecke:
www.minden-luebbecke.de/Service/Corona