Für die Belehrung bedienen wir uns des Dienstleisters TZG (Technologiezentrum Glehn GmbH, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn). Die Belehrungen finden montags - freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
Wenn Sie gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen Sie eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. Sie dürfen diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn Sie mit einer Bescheinigung des Gesundheitsamts nachweisen können, dass Sie über die Tätigkeitsverbote und die Verpflichtungen belehrt worden sind und erklärt haben, dass Ihnen keine Tatsachen bekannt sind, die ein Tätigkeitsverbot bedeuten würden.
Die Belehrung kostet € 25,00. Eine Zweitschrift kostet € 20,00.
Als Zahlungsmethoden sind möglich:
Ehrenamtliche Helfer*innen bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen unterliegen nicht der Belehrungspflicht (§ 43 IfSG). Dem Infektionsschutz der Bevölkerung wird bei solchen Veranstaltungen dadurch Rechnung getragen, dass der Personenkreis - und zwar unabhängig davon, ob er vor Ort tätig ist oder im häuslichen Bereich Lebensmittel zubereitet und zur Verfügung stellt – sich anhand einer Broschüre über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln informiert. Die Broschüre finden Sie hier. Ehrenamtlich Tätige, die bei karitativen Organisationen oder im Rahmen von Selbsthilfegruppen Tätigkeiten in Küchen ausüben oder in direktem Kontakt mit Lebensmitteln stehen, unterliegen weiterhin der Belehrungspflicht.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit durch neue Mitarbeiter*innen und dann jeweils in Abständen von zwei Jahren Folgebelehrungen durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Inhalt der Belehrung sind Hinweise zu den notwendigen Hygienemaßnahmen sowie Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbote unter Berücksichtigung des speziellen Arbeitsplatzes. Die Dokumentation kann auf der Rückseite der Belehrungsbescheinigung erfolgen. Nach der Lebensmittelhygieneverordnung müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter*innen außerdem mindestens einmal jährlich zu Hygienethemen schulen und dies dokumentieren. Entsprechende Muster sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erhältlich.
FAQ- Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine
FAQ- Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine (PDF, 235 kB)
Alle Teststellen im Kreis Minden-Lübbecke:
Teststellen Kreis Mi-Lk (PDF, 429 kB)
Impfangebote in Rahden
Aktuell gibt es in Rahden verschiedene Impfangebote.
Für Terminbuchungen und weitere Informationen rund um das Thema "Impfen" schauen Sie bitte auf den jeweiligen Homepages oder wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Minden.
Dr. med. Mahdi & Dr. med. Kerst (3x wöchentlich / Terminvergabe telefonisch 05771-968083 oder demnächst über die Homepage)
Hausärzte Rahden (John & Aktan beim Spargelhof Winkelmann)
Praxis Liev un Seel (Gottfriedsen, Seeger & Knost im Haus Bohne)
Darüber hinaus bieten Ärztinnen und Ärzte im Kreis eine Impfsprechstunde an, um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Dazu gehört die Praxis Bredenkamp, Detmolder Straße 30A, 32545 Bad Oeynhausen, in der jeden Donnerstag ganztägig geimpft wird. Hier bitte eine Anmeldung vorab per Mail an drbredenkamp-covidimpfung@web.de.
Hier geht es zu den Corona-Infos des Kreises Minden-Lübbecke:
www.minden-luebbecke.de/Service/Corona