Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben. Zuvor findet jedoch eine Einschulungsuntersuchung des Kindes durch Ärztinnen des Gesundheitsamtes statt. In dieser Untersuchung wird gemeinsam mit den Eltern eine Empfehlung zur Schulfähigkeit gefunden.
Wenn die Einschulung Ihres Kindes bevorsteht, haben Sie zu der Untersuchung sicherlich viele Fragen. Diese werden in einem Informationsblatt zur Einschulungsuntersuchung gerne beantworten. Sie können dort auch den Fragebogen zur Einschulungsuntersuchung ansehen und herunterladen.
Sofern sich Hinweise auf besondere Schwierigkeiten ergeben, bieten wir Ihnen einen separaten Untersuchungs- und Beratungstermin an. Dazu füllen Sie bitte den Anmeldevordruck für separate Einschulungsuntersuchungen aus und senden diese an den Kreis Minden zurück.
Weitere umfassende Informationen zur Schuluntersuchung sowie das genannte Informationsblatt und den Vordruck für die separate Einschulungsuntersuchung finden Sie auf den Seiten des Gesundheitsamtes für den Kreis Minden-Lübbecke.
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 19.04.2021 (PDF, 208 kB)
Allgemeinverfügung des Kreises Mi-Lk ab dem 17.04.2021 (PDF, 450 kB)
Verordnung zur Notbremse ab 29.03.2021 (PDF, 22 kB)
Allgemeinverfügung zur Notbremse Kreis Mi-Lk - bis auf Weiteres verlängert (PDF, 414 kB)
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Rahden sowie der hohen Corona-Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet hat die Stadtverwaltung Rahden das Rathaus seit dem 14.12.2020 bis auf Weiteres geschlossen.
Anhand der vorliegenden Situation wird laufend entschieden, wie lange die Schließung bestehen bleibt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen entweder telefonisch, per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung – vielen Dank.
Eine Einsichtnahme in Verfahrensunterlagen von öffentlichen Auslegungen ist weiterhin (nach Terminvereinbarung) möglich.
Die Stadt Rahden hat eine Corona-Hotline für alle Bürger*innen eingerichtet.
Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 05771 - 7366.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 16 Uhr besetzt.Schauen Sie vor Ihrem Anruf gerne in die häufig gestellten Fragen des Kreises Minden-Lübbecke. Vielleicht wird Ihr Anliegen dort schon beantwortet.
Bleiben Sie gesund!
Im Moment stehen nur begrenzt Termine zur Verfügung. Das kann sich allerdings täglich ändern.
Gerne unterstützen wir hilfebedürftige Rahdener*innen zusammen mit der Nachbarschaftshilfe Rahden.
Alle Infos finden Sie HIER!
Aufstallpflicht für Geflügelhalter. HIER!
Aktuelle Verdachtsfälle der Geflügelpest im Kreis Minden-Lübbecke wurden bestätigt.