Mehr als 40 % der Bewohner des Kreises Minden-Lübbecke sind Mitglied in einem der etwa 500 heimischen Sportvereine. Das heißt, dass jeder Dritte am sportlichen und dadurch nicht zuletzt am sozialen Leben in einem dieser Sportvereine teilnimmt.
Die kommunale örtliche Sportförderung der Vereine erfolgt durch die Städte und Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke. Für die Förderung von überörtlichen Veranstaltungen, Projekten und Maßnahmen ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Weitere Informationen zum Bereich Sport/Sportförderung finden Sie auch auf den Internetseiten des Kreissportbundes unter: www.ksb-ml.de.Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab dem 25.01.2021 (PDF, 176 kB)
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Rahden sowie der hohen Corona-Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet hat die Stadtverwaltung Rahden das Rathaus seit dem 14.12.2020 bis auf Weiteres geschlossen.
Anhand der vorliegenden Situation wird laufend entschieden, wie lange die Schließung bestehen bleibt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen entweder telefonisch, per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung – vielen Dank.
Eine Einsichtnahme in Verfahrensunterlagen von öffentlichen Auslegungen ist weiterhin (nach Terminvereinbarung) möglich.
Die Stadt Rahden hat eine Corona-Hotline für alle Bürger*innen eingerichtet.
Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 05771 - 7366.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 16 Uhr besetzt.Schauen Sie vor Ihrem Anruf gerne in die häufig gestellten Fragen des Kreises Minden-Lübbecke. Vielleicht wird Ihr Anliegen dort schon beantwortet.
Bleiben Sie gesund!
Im Moment stehen nur begrenzt Termine zur Verfügung. Das kann sich allerdings täglich ändern.
Gerne unterstützen wir hilfebedürftige Rahdener*innen zusammen mit der Nachbarschaftshilfe Rahden.
Alle Infos finden Sie HIER!