Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG (Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose) durch den Landschaftsverband haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Bei blinden Heimbewohnern besteht eine Sonderregelung, nach der auch Blinde außerhalb von Westfalen-Lippe Blindengeld vom Landschaftsverband erhalten, wenn vor der Aufnahme in einer Einrichtung der gewöhnliche Aufenthalt in Westfalen-Lippe war. Allerdings erhält nicht jeder sehbehinderte oder hörgeminderte Mensch einen finanziellen Ausgleich. Der Gesetzgeber hat den anspruchsberechtigten Personenkreis eingegrenzt.
Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke ab 14.01.2021 (PDF, 438 kB)
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 11.01.2021 (PDF, 174 kB)
Die wichtigsten Regeln für Ihren Alltag! (PDF, 148 kB)
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Rahden sowie der steigenden Corona-Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet schließt die Stadtverwaltung Rahden das Rathaus ab Montag, 14.12.2020, bis auf Weiteres.
Anhand der vorliegenden Situation wird laufend entschieden, wie lange die Schließung bestehen bleibt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen entweder telefonisch, per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung – vielen Dank.
Eine Einsichtnahme in Verfahrensunterlagen von öffentlichen Auslegungen ist weiterhin (nach Terminvereinbarung) möglich.
Die Stadt Rahden hat eine Corona-Hotline für alle Bürger*innen eingerichtet.
Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 05771 - 7366.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 16 Uhr besetzt.Schauen Sie vor Ihrem Anruf gerne in die häufig gestellten Fragen des Kreises Minden-Lübbecke. Vielleicht wird Ihr Anliegen dort schon beantwortet.
Bleiben Sie gesund!