Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten.
Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu sind vom Grundsatz her die gleichen Unterlagen erforderlich wie für eine Eheschließung. Entsprechende Informationen erhalten Sie in Ihrem Standesamt.
Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
1. gültiger Personalausweis (ersatzweise Reisepass)
2. Nachweis der Staatsangehörigkeit
3. Angaben zur Person
4. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
5. Vorehen/Lebenspartnerschaften
Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke ab 14.01.2021 (PDF, 438 kB)
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 11.01.2021 (PDF, 174 kB)
Die wichtigsten Regeln für Ihren Alltag! (PDF, 148 kB)
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Rahden sowie der steigenden Corona-Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet schließt die Stadtverwaltung Rahden das Rathaus ab Montag, 14.12.2020, bis auf Weiteres.
Anhand der vorliegenden Situation wird laufend entschieden, wie lange die Schließung bestehen bleibt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen entweder telefonisch, per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung – vielen Dank.
Eine Einsichtnahme in Verfahrensunterlagen von öffentlichen Auslegungen ist weiterhin (nach Terminvereinbarung) möglich.
Die Stadt Rahden hat eine Corona-Hotline für alle Bürger*innen eingerichtet.
Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 05771 - 7366.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 16 Uhr besetzt.Schauen Sie vor Ihrem Anruf gerne in die häufig gestellten Fragen des Kreises Minden-Lübbecke. Vielleicht wird Ihr Anliegen dort schon beantwortet.
Bleiben Sie gesund!