Die Kommunen betreiben die Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Die geschlossenen Ortslagen sind dabei nicht mit den geschlossenen Ortschaften identisch, sondern sind bereits gegeben, sofern es sich um eine Siedlung mit 15 bis 20 Häusern handelt.
Die Reinigungspflicht kann dabei auf die Anlieger übertragen werden. Alternativ erheben die Kommunen Straßenreinigungsgebühren, sofern sie die Reinigung selbst durchführen. Anlieger sind dabei die durch die öffentliche Verkehrsfläche erschlossenen und angrenzenden Grundstückseigentümer.
Zu reinigen sind die öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere Straßen, Radwege, Gehwege, Fußwege, aber auch das Straßenbegleitgrün.
Hinweis:
Die Zuständigkeit für die Straßenreinigung bei Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auch für die Reinigung von Radwegen an Kreisstraßen zuständig. Die Zuständigkeit für Gehwege/Parkstreifen liegt jedoch immer bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde bzw. dem Grundstückseigentümer (je nach Regelung in der Straßenreinigungssatzung in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde), auch wenn diese an Kreisstraßen liegen.
Die Zuständigkeit für die Straßenreinigung an Landesstraßen und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW).
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab dem 25.01.2021 (PDF, 176 kB)
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Rahden sowie der hohen Corona-Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet hat die Stadtverwaltung Rahden das Rathaus seit dem 14.12.2020 bis auf Weiteres geschlossen.
Anhand der vorliegenden Situation wird laufend entschieden, wie lange die Schließung bestehen bleibt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen entweder telefonisch, per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung – vielen Dank.
Eine Einsichtnahme in Verfahrensunterlagen von öffentlichen Auslegungen ist weiterhin (nach Terminvereinbarung) möglich.
Die Stadt Rahden hat eine Corona-Hotline für alle Bürger*innen eingerichtet.
Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 05771 - 7366.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 16 Uhr besetzt.Schauen Sie vor Ihrem Anruf gerne in die häufig gestellten Fragen des Kreises Minden-Lübbecke. Vielleicht wird Ihr Anliegen dort schon beantwortet.
Bleiben Sie gesund!
Im Moment stehen nur begrenzt Termine zur Verfügung. Das kann sich allerdings täglich ändern.
Gerne unterstützen wir hilfebedürftige Rahdener*innen zusammen mit der Nachbarschaftshilfe Rahden.
Alle Infos finden Sie HIER!