Damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sind, räumen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wichtigsten Fahrbahnen frei und streuen bei Bedarf. Trotzdem müssen Sie manchmal etwas Geduld haben, zuerst werden die Hauptverkehrsstraßen und die Strecken des öffentlichen Nahverkehrs von Eis und Schnee befreit.
Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Meistens ist die Räumung Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Näheres entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.
Hinweis:
Die Zuständigkeit für den Winterdienst bei Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke. Dieser ist auch für den Winterdienst von Radwegen an Kreisstraßen zuständig. Die Zuständigkeit für Gehwege/Parkstreifen liegt jedoch immer bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde bzw. dem Grundstückseigentümer (je nach Regelung in der Straßenreinigungssatzung in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde), auch wenn diese an Kreisstraßen liegen.
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Landesstraßen und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW).
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab dem 25.01.2021 (PDF, 176 kB)
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Rahden sowie der hohen Corona-Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet hat die Stadtverwaltung Rahden das Rathaus seit dem 14.12.2020 bis auf Weiteres geschlossen.
Anhand der vorliegenden Situation wird laufend entschieden, wie lange die Schließung bestehen bleibt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen entweder telefonisch, per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung – vielen Dank.
Eine Einsichtnahme in Verfahrensunterlagen von öffentlichen Auslegungen ist weiterhin (nach Terminvereinbarung) möglich.
Die Stadt Rahden hat eine Corona-Hotline für alle Bürger*innen eingerichtet.
Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 05771 - 7366.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 16 Uhr besetzt.Schauen Sie vor Ihrem Anruf gerne in die häufig gestellten Fragen des Kreises Minden-Lübbecke. Vielleicht wird Ihr Anliegen dort schon beantwortet.
Bleiben Sie gesund!
Im Moment stehen nur begrenzt Termine zur Verfügung. Das kann sich allerdings täglich ändern.
Gerne unterstützen wir hilfebedürftige Rahdener*innen zusammen mit der Nachbarschaftshilfe Rahden.
Alle Infos finden Sie HIER!