Ostern rückt nun immer näher und daher können nun die Osterfeuer bei der Stadt Rahden angemeldet werden. Damit die Veranstaltungen sicher und umweltgerecht durchgeführt werden können, müssen Osterfeuer rechtzeitig bei der Stadt Rahden angemeldet werden. Sobald ein Osterfeuer innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes stattfindet, ist zusätzlich eine Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde (Kreis Minden-Lübbecke) erforderlich. Diese Erlaubnis kann nur an ortsansässige soziale Gruppierungen erteilt werden, wie beispielsweise Vereine, Kirchengemeinden, Feuerwehren oder vergleichbaren Organisationen. Auch die gesamte Einwohnerschaft eines Ortsteils kann ein Osterfeuer veranstalten. Der Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis muss bis vier Wochen vor dem Osterwochenende (21.03.2025) bei der unteren Naturschutzbehörde eingegangen sein. Der Anmeldevordruck zur Anmeldung muss spätestens am 11.04.2025 bei der Stadt Rahden eingegangen sein.
Weitere Informationen und Anmeldevordrucke erhalten Sie bei der Stadt Rahden (Ansprechpartner Herr Kellen: 05771/7322 & m.kellen@rahden.de).
Öffnungszeiten
Mittwochs geschlossen
(individuelle Terminvereinbarung möglich)