Leben in Rahden

Nutzung der geschädigten Bäume an Gemeindestraßen

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht müssen geschädigte Bäume an den Gemeindestraßen und -wegen gefällt werden. Diese Bäume sind mit einer Baumplakette mit Nummer gekennzeichnet, nicht mit einem roten Strich.In den vergangenen Jahren ist es vermehrt zu verkehrsgefährdenden Baumfällungen durch Privatpersonen gekommen oder städtische Mitarbeiter mussten das Astholz von den privaten Acker- und Wiesenflächen absuchen. Aus diesen Gründen wird der Bauhof der Stadt Rahden die verkehrsgefährdenden Bäume fällen. Die Stadt gibt diese Baumstämme gegen eine Aufwandsentschädigung an Bürger der Stadt Rahden ab.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass widerrechtlich entfernte Bäume als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Gehölzschnittarbeiten im öffentlichen Raum sind nur nach Abstimmung mit der Stadt Rahden, Herrn Pöppelmeier, Tel. (0 57 71) 73-36, zulässig.