Friedhöfe

Friedhöfe

Die Stadt Rahden ist für die fünf städtischen Friedhöfe in Rahden, Varl, Sielhorst, Wehe und Tonnenheide verantwortlich. Diese Friedhöfe werden von drei Friedhofswärtern unterhalten. Der Hauptfriedhof in Rahden ist mit einer Fläche von ca. 3,5 Hektar der größte Friedhof. 

Hier finden 65 % aller Beisetzungen statt. Die Stadt Rahden hat insgesamt drei Friedhofskapellen, jeweils in den Ortschaften Rahden, Varl und Sielhorst. In den Ortschaften Tonnenheide und Wehe sind jeweils Aufbahrungsräume. In Rahden befindet sich eine Leichenkammer. 

Der Friedhof in Pr. Ströhen wird von der Ev. Kirchengemeinde Pr. Ströhen unterhalten.

Sabine Buchal

Michael Duffe

  • die Entgegennahme der Beisetzungsanmeldung einschließlich der Auswahl des Termines, der Art und der Lage des Grabes
  • die Benutzung der Friedhofskapelle
  • Fragen der Gräbergestaltung und -pflege
  • die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Einfassungen/Grabsteine
  • die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
  • die Entgegennahme des Antrages für die (falls gewünscht, auch vorzeitige) Einebnung eines Grabes
  • die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung
  • die Führung von Gräberkarteien
  • Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren
  • Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Gräbern und Grabstätten

Seitens der Stadt Rahden werden folgende Bestattungsformen angeboten:

  • Wahlgrab
  • Sargreihengrab
  • Sargreihengrab pflegefrei
  • Urnenreihengrab
  • Kindergrab
  • Urnenwahlgrab
  • Einzelurnengrab pflegefrei
  • Doppelurnengrab pflegefrei
  • Urnengrab anonym (nur Friedhof Rahden)
 
 

Die städtische Friedhofsverwaltung ist zuständig für:

Sternenkindergrabstätte

Was bedeutet „stille Geburt“?

Eine stille Geburt beschreibt den tragischen Moment, in dem ein Kind tot geboren wird.

Begriffserklärung:
Nach der Personenstandsverordnung wird unterschieden:
– Unter 500 Gramm: Sternenkinder (Fehlgeburt)
– Über 500 Gramm: Regenbogenkinder (Totgeburt)

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden jedoch alle totgeborenen Kinder meist als
„Sternenkinder“
Daher verwenden wir in dieser Information ausschließlich diesen Begriff.

Friedhofspflicht

Jede Tot- oder Fehlgeburt ist bestattungs-pflichtig und muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Dabei haben Eltern verschiedene Optionen:
– Sammelbegräbnis auf dem Mindener Nordfriedhof (organisiert von der Klinikseelsorge
im Johannes Wesling Klinikum)
–  konventionelle Beisetzung auf dem Rahdener Friedhof (und alternativen Friedhöfen)
–  Sternenkindergrabstätte in Rahden

Die Sternenkindergrabstätte in Rahden

Um Ihnen einen würdevollen Ort der Erinnerung zu bieten, wurde auf dem Friedhof Rahden eine spezielle Grabstätte für Sternenkinder eingerichtet. Diese Einrichtung steht den Eltern kostenfrei zur Verfügung und ermöglicht es Ihnen, ohne Bindung an eine feste Nutzungsdauer zu trauern. So erhalten Sie einen geschützten und respektvollen Rahmen, in dem Sie Ihren Verlust verarbeiten können.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bestattungsunternehmen in Rahden:

Bestattungsunternehmen in Rahden

Zur Unterstützung bei der Bestattung Ihres Sternenkindes können Sie sich an folgende Bestattungsunternehmen wenden:

Bestattungen Werner Möller