Bildung

Schulen in Rahden

Hier gestalten wir Zukunft – lassen Sie sich inspirieren von dem breitgefächerten Angebot der Schulen in Rahden, in denen neben der Vermittlung von Wissen, Raum für Kreativität, soziales Miteinander und persönliche Entfaltung geboten wird.

Entdecken Sie mit einem Klick auf die Adressen die Bildungseinrichtungen in Rahden.

Herr Steffen Große Wortmann

Grundschulen

Offene Ganztagsgrundschule Rahden

Hans-Joachim Prill
Schulstraße 2 | 32369 Rahden

Offene Ganztagsgrundschule Varl

Karin Thrien
Varler Schulweg 8 | 32369 Rahden

Grundschulverbund Rahdener Land

Hauptstandort Tonnenheide-Wehe

Schulleitung: Bettina Wehebrink
Tonnenheider Schulweg 7 | 32369 Rahden

Ev. Teilstandort Preußisch Ströhen

Schulleitung: Bettina Wehebrink
Preußisch-Ströher-Allee 19 | 32369 Rahden

Weiterführende Schulen

Gymnasium Rahden

Matthias Haverkamp
Freiherr-vom-Stein-Straße 5 | 32369 Rahden

Städt. Sekundarschule Rahden

kommiss. Markus Buchta
Freiherr-vom-Stein-Straße 3 | 32369 Rahden

Bildungs- und Teilhabepaket

Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Leistungsberechtigt sind Empfänger von SGB II, SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlagsleistungen.

Welche Leistungen gibt es?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannten Bedarf für Bildung und Teilhabe:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besuchen
  • Schülerbeförderung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres


Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Welche Kosten werden bei Schulausflügen und Klassenfahrten übernommen?

Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

Was gehört zum ›Schulbedarf‹ und was bedeutet ›Lernförderung‹?

Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Lernförderung
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.

Wer bekommt den Zuschuss zum Mittagessen?

Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.

Was bedeutet ›Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben‹?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

Wie werden Leistungen erbracht?

Die Leistungen für Schulbedarf werden als Geldleistung an Sie erbracht. Die übrigen Leistungen werden direkt an die Leistungsanbieter überwiesen. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldung gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweise benötigen.

Antragstellung

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Anträge und ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie im Rathaus der Stadt Rahden, Amt für Ordnung und Soziales/Jobcenter Rahden.

Hier finden Sie die entsprechenden Anträge zum Download: