Straßenbetrieb

Straßenbetrieb

Der „Straßenbetrieb der Stadt Rahden“ besteht seit dem 01.01.2007 und wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Rahden geführt.

Zweck des Betriebes ist der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen und die Durchführung der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes im Stadtgebiet Rahden. Derzeit unterhält der Eigenbetrieb mit dem Bauhof rd. 450 km gemeindliche Straßen und Wege.

Weiterhin ist der Betrieb zuständig für die Abrechnung von Erschließungskosten und Straßenreinigungsgebühren.

Straßenbetrieb der Stadt Rahden

Betriebsleiter Dieter Drunagel
Lange Straße 9 | 32369 Rahden

Bau- und Planungsamt

Kreis Minden-Lübbecke
Portastr. 13 | 32423 Minden

Die Zuständigkeit für Baumaßnamen an Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke.

Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung OWL

Stapenhorststraße 119 | 33615 Bielefeld

Die Zuständigkeit für die Straßenbaumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Aktuelle Baumaßnahmen

Für Rückfragen steht Herr Zierenberg aus dem Straßenbetrieb der Stadtverwaltung Rahden zur Verfügung.

Herr Zierenberg

Straßenunterhaltung

Damit Sie sicher und zügig an Ihr Ziel kommen, investieren wir in den Ausbau und in die Instandsetzung unserer Straßen. Leider können Straßenbaumaßnahmen während der Bauphase negative Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben und unter Umständen auch die Anwohner belästigen.

Wir bemühen uns, die Beeinträchtigungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Da es nicht immer möglich ist, eine Baumaßnahme komplett ohne Lärmbelästigungen und Einschränkungen des Straßenverkehrs durchzuführen, bitten wir Sie um Verständnis.

Sollten Sie dennoch einmal einen Grund zur Beschwerde oder Fragen zu einer Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte an den unten stehenden Ansprechpartner.

Straßenreinigung

Die Stadt Rahden hat durch die Straßenreinigungssatzung vielen Anliegern die regelmäßige Reinigungspflicht für die Gehwege und Straßen übertragen. Diese Anlieger sind demnach verpflichtet, die Gehwege und die Straßenflächen vor ihren Grundstücken alle 2 Wochen zu reinigen. In einigen Fällen – insbesondere an Hauptstraßen – übernimmt die Stadt die Reinigung der Fahrbahn. Ob auch vor Ihrem Grundstück die Fahrbahnreinigung durch die Stadt erfolgt, können Sie in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung nachlesen.

Bei der Gehwegreinigung ist auch das Unkraut zu entfernen. Die Hecken, Sträucher oder Büsche, die über den Gehweg wachsen, müssen soweit zurückgeschnitten werden, dass der gesamte Gehwegbereich für die Fußgänger zur Verfügung steht.

Wer Gehwege oder Straßen über das gewöhnliche Maß hinaus verunreinigt, ist im Übrigen auch verpflichtet, die Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen. Kann der Verschmutzer nicht ermittelt werden, sind die jeweiligen Anlieger zur Reinigung verpflichtet.

Die Reinigungspflichten gelten auch vor unbebauten Grundstücken.

Hundekot führt immer häufiger zu Ärger bei unseren Bürgern.

Hundehalter werden daher eindringlich gebeten, das „Geschäft“ des geliebten Vierbeiners unverzüglich zu entfernen.

Winterdienst

Räum- und Streupflicht des Straßenbetriebes

Die Fahrbahnen der Gemeindestraßen sowie der Straßen in den geschlossenen Ortslagen werden je nach Priorität vom Straßenbetrieb geräumt und gestreut.

Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer

Nach den Satzungsregelungen in Rahden sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück in einer Breite von mindestens 1,00 m von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte müssen abstumpfende Stoffe (z. B. Sand, Asche, Splitt) gestreut werden. Aus Gründen des Umweltschutzes sollte nach Möglichkeit auf die Verwendung von herkömmlichem Streusalz verzichtet werden. Es sind auch die Kanaleinlaufschächte an den Straßen und die Hydranten von Schnee und Eis freizuhalten.

Die Räum- und Streupflicht besteht auch vor unbebauten Grundstücken.

Hinweis:

Die Zuständigkeit für den Winterdienst bei Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auch für den Winterdienst von Radwegen an den Kreisstraßen zuständig.

Die Zuständigkeit für den Winterdienst an Landes- und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Störungen

Sie haben eine defekte Straßenbeleuchtung entdeckt? Ihnen ist sonst etwas aufgefallen, das nicht so funktioniert oder aussieht, wie es sollte? Die Mitarbeiter des Bauhofes sind zwar täglich unterwegs und kontrollieren regelmäßig Straßen und Einrichtungen. Doch so schnell wie Sie können wir die Missstände in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft nicht bemerken.

Bitte melden Sie uns diese unter

Ansprechpartner

Betriebsleitung

Straßen- und Wegebau

Bauhofleiter

Buchhaltung

Selbstverständlich helfen auch alle anderen Mitarbeiter weiter oder leiten Ihre Wünsche entsprechend weiter.

Öffnungszeiten

Verwaltung

Mo., Di., Do., Fr. 08:00 – 12:30 Uhr
Mo., Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Terminvereinbarung möglich

Bauhof

nach Vereinbarung

Adresse

Verwaltung
Lange Straße 9 | 32369 Rahden

Bauhof
Diekweg 3 | 32369 Rahden

Kontakt

Straßenbetrieb der Stadt Rahden

Lange Straße 9 | 32369 Rahden