Straßenbetrieb
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Straßenbetrieb
Der „Straßenbetrieb der Stadt Rahden“ besteht seit dem 01.01.2007 und wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Rahden geführt.
Zweck des Betriebes ist der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen und die Durchführung der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes im Stadtgebiet Rahden. Derzeit unterhält der Eigenbetrieb mit dem Bauhof rd. 450 km gemeindliche Straßen und Wege.
Weiterhin ist der Betrieb zuständig für die Abrechnung von Erschließungskosten und Straßenreinigungsgebühren.

Straßenbetrieb der Stadt Rahden
Betriebsleiter Dieter Drunagel
Lange Straße 9 | 32369 Rahden
Bau- und Planungsamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastr. 13 | 32423 Minden
Die Zuständigkeit für Baumaßnamen an Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke.
Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung OWL
Stapenhorststraße 119 | 33615 Bielefeld
- 0521 1082 0
- 0521 1082-210
- kontakt.rnl.owl@strassen.nrw.de
- strassen.nrw.de
Die Zuständigkeit für die Straßenbaumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Aktuelle Baumaßnahmen
Für Rückfragen steht Herr Zierenberg aus dem Straßenbetrieb der Stadtverwaltung Rahden zur Verfügung.
Herr Zierenberg
Straßenunterhaltung
Damit Sie sicher und zügig an Ihr Ziel kommen, investieren wir in den Ausbau und in die Instandsetzung unserer Straßen. Leider können Straßenbaumaßnahmen während der Bauphase negative Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben und unter Umständen auch die Anwohner belästigen.
Wir bemühen uns, die Beeinträchtigungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Da es nicht immer möglich ist, eine Baumaßnahme komplett ohne Lärmbelästigungen und Einschränkungen des Straßenverkehrs durchzuführen, bitten wir Sie um Verständnis.
Sollten Sie dennoch einmal einen Grund zur Beschwerde oder Fragen zu einer Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte an den unten stehenden Ansprechpartner.

Straßenreinigung
Die Stadt Rahden hat durch die Straßenreinigungssatzung vielen Anliegern die regelmäßige Reinigungspflicht für die Gehwege und Straßen übertragen. Diese Anlieger sind demnach verpflichtet, die Gehwege und die Straßenflächen vor ihren Grundstücken alle 2 Wochen zu reinigen. In einigen Fällen – insbesondere an Hauptstraßen – übernimmt die Stadt die Reinigung der Fahrbahn. Ob auch vor Ihrem Grundstück die Fahrbahnreinigung durch die Stadt erfolgt, können Sie in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung nachlesen.
Bei der Gehwegreinigung ist auch das Unkraut zu entfernen. Die Hecken, Sträucher oder Büsche, die über den Gehweg wachsen, müssen soweit zurückgeschnitten werden, dass der gesamte Gehwegbereich für die Fußgänger zur Verfügung steht.
Wer Gehwege oder Straßen über das gewöhnliche Maß hinaus verunreinigt, ist im Übrigen auch verpflichtet, die Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen. Kann der Verschmutzer nicht ermittelt werden, sind die jeweiligen Anlieger zur Reinigung verpflichtet.
Die Reinigungspflichten gelten auch vor unbebauten Grundstücken.
Hundekot führt immer häufiger zu Ärger bei unseren Bürgern.
Hundehalter werden daher eindringlich gebeten, das „Geschäft“ des geliebten Vierbeiners unverzüglich zu entfernen.
Winterdienst
Räum- und Streupflicht des Straßenbetriebes
Die Fahrbahnen der Gemeindestraßen sowie der Straßen in den geschlossenen Ortslagen werden je nach Priorität vom Straßenbetrieb geräumt und gestreut.
Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer
Nach den Satzungsregelungen in Rahden sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück in einer Breite von mindestens 1,00 m von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte müssen abstumpfende Stoffe (z. B. Sand, Asche, Splitt) gestreut werden. Aus Gründen des Umweltschutzes sollte nach Möglichkeit auf die Verwendung von herkömmlichem Streusalz verzichtet werden. Es sind auch die Kanaleinlaufschächte an den Straßen und die Hydranten von Schnee und Eis freizuhalten.
Die Räum- und Streupflicht besteht auch vor unbebauten Grundstücken.
Hinweis:
Die Zuständigkeit für den Winterdienst bei Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auch für den Winterdienst von Radwegen an den Kreisstraßen zuständig.
Die Zuständigkeit für den Winterdienst an Landes- und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Satzungen des Straßenbetriebes
- Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
- Satzung der Stadt Rahden über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen
- Satzung der Stadt Rahden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- Satzung der Stadt Rahden über die Festlegungen der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages (Stellplatz-Ablösesatzung)
- Satzung zum Schutz und zur Nutzung der Bäume entlang der Gemeindestraßen und –wege in der Stadt Rahden
- Betriebssatzung für den Straßenbetrieb Stadt Rahden
- 2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Strassenbetrieb Stadt Rahden.pdf
- 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Rahden über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbaul. Maßnahmen in der z.Zt. geltenden Fassung

Störungen
Sie haben eine defekte Straßenbeleuchtung entdeckt? Ihnen ist sonst etwas aufgefallen, das nicht so funktioniert oder aussieht, wie es sollte? Die Mitarbeiter des Bauhofes sind zwar täglich unterwegs und kontrollieren regelmäßig Straßen und Einrichtungen. Doch so schnell wie Sie können wir die Missstände in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft nicht bemerken.
Bitte melden Sie uns diese unter
Ansprechpartner
Betriebsleitung
Dieter Drunagel
Christoph Flieder
Straßen- und Wegebau
Oliver Zierenberg
Bauhofleiter
Ulrich Pöppelmeier
Buchhaltung
Katrin Haase
Selbstverständlich helfen auch alle anderen Mitarbeiter weiter oder leiten Ihre Wünsche entsprechend weiter.
Öffnungszeiten
Verwaltung
Bauhof
nach Vereinbarung
Adresse
Verwaltung
Lange Straße 9 | 32369 Rahden
Bauhof
Diekweg 3 | 32369 Rahden