Abwasserentsorgung
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Abwasserbetrieb
Zum Schutz der Umwelt und insbesondere zum Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels „Wasser“ ist in einer modernen Gesellschaft die bestmögliche und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung unverzichtbar.
Die Abwasserentsorgung in der Stadt Rahden wird seit dem 01.01.1994 durch den Abwasserbetrieb als eigenbetriebsähnliche Einrichtung erfüllt. Die Aufgabe des Abwasserbetriebes ist es, das Rahdener Abwasser zur Kläranlage zu transportieren und dort zu reinigen sowie für eine ordnungsgemäße Ableitung des Regenwassers zu sorgen. Hierfür müssen neben der Kläranlage Rahden-Diekweg auch Kanalleitungen, Pumpwerke sowie die Anlagen zur Regenwasserableitung und – behandlung betrieben, gewartet und unterhalten werden.
Das öffentliche Kanalnetz wurde in den vergangenen Jahren erheblich ausgebaut. Erweiterungen erfolgen derzeit nur noch im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Baugebiete.
Auch die Abfuhr von Kleinkläranlagen gehört zum Aufgabenbereich des Abwasserbetriebes. Für Fragen im Zusammengang mit der Grundstücksentwässerung stehen die Mitarbeiter des Abwasserbetriebes den Grundstückseigentümern zur Verfügung.
Abwasserentsorgung der Stadt Rahden
Betriebsleiter Christoph Flieder
Lange Straße 9 | 32369 Rahden
Kläranlage
Auf der Kläranlage Rahden – Diekweg wird das Schmutz- und Mischwasser gereinigt, das über die öffentliche Kanalisation gesammelt und dorthin transportiert wird.
Der Betrieb der Kläranlage Rahden erfolgt seit 1993 durch die Firma Schumacher Kläranlagen GmbH als privatem Betreiber. Mitte 1996 konnte die Kläranlage Pr. Ströhen nach Fertigstellung der Druckrohrleitung zur Kläranlage Rahden außer Betrieb genommen werden. Das anfallende Abwasser wird auf der Kläranlage Rahden geklärt.
Der Rahdener Kläranlage ist im Landesbericht „Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen wiederholt eine „hervorragende Reinigungsleistung“ attestiert worden. In unserer Region gehört die Rahdener Anlage damit zu den besten fünf Kläranlagen.
Technische Daten
Allgemeine Daten (in km) davon:
Preise
Die Anschlussleitungen von dem jeweiligen Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze gehören zum öffentlichen Kanalnetz und werden i.d.R. beim Neubau des Hauptkanales hergestellt.
Falls nachträglich zusätzliche Anschlüsse hergestellt werden müssen, werden diese Kosten gesondert berechnet.
Kleinkläranlagen
In den Außenbereichen, die nicht durch eine öffentliche Kanalisation erschlossen werden, erfolgt die Abwasserreinigung i.d.R. über Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben. In welchen Bereichen keine öffentliche Kanalisation verlegt ist, erfragen Sie bitte bei der Verwaltung.
Die Abfuhr des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen erfolgt durch die Stadt nach Bedarf, spätestens jedoch einmal nach 4 Jahren. Die Satzungsregelung finden Sie hier:
Niederschlagswasserbeseitigung
Nach dem Landeswassergesetz ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Aufgrund der bestehenden Kanalnetze gibt es in Rahden eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen. Welche Lösung für Ihr Grundstück vorgesehen ist, erfragen Sie bitte bei der Verwaltung.
Die Anträge auf Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Bereichen, in denen keine öffentlichen Regenwasserkanalisation vorhanden ist, finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke.
Satzungen der Abwasseranlagen
- Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung
- Abwasserbeseitigungssatzung
- Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträge und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
- Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der von der Stadt Rahden aufzubringenden Abwasserabgabe für Kleineinleiter nach dem Abwasserabgabengesetz
- Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
- Betriebssatzung der Stadt Rahden für die Abwasserentsorgung in Rahden
- 2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Abwasserentsorgung der Stadt Rahden.pdf
Störungen & Bereitschaftsdienst
Bei Schäden oder Störungen im Bereich der öffentlichen Kanalisation wenden Sie sich bitte an unseren Bereitschaftsdienst unter folgender Rufnummer:
Die Rufnummer ist ständig erreichbar. Bei Verstopfungen der hauseigenen Abwasserleitung wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Installateur oder privaten Kundendienst.
Ansprechpartner
Betriebsleitung
Christoph Flieder
Sonja Kolkhorst
Kanalbetrieb
Eckhard Schmidt
Fabian Tiemann
Marius Peper
Abrechnung / Buchhaltung
Agnes Rümke
Anna Kröker
Katrin Haase
Bestandspläne
Stefan Nordloh
Selbstverständlich helfen auch alle anderen Mitarbeiter weiter oder leiten Ihre Wünsche entsprechend weiter.
Öffnungszeiten
Verwaltung
Adresse
Rathaus
Lange Straße 9 | 32369 Rahden